Bei uns geistert das Gerücht, bzw. wird es meistens auch so gehandhabt, dass man nach einer Krankheitsphase nicht direkt seinen Urlaub beginnen kann, sondern erst mindestens einen Tag wieder arbeiten muß.
Eine entsprechende Betriebsvereinbarung vom früheren Betriebsrat habe ich nicht gefunden.
Gibt es da evtl. eine gesetzliche Regelung?