Erstellt am 09.09.2005 um 09:09 Uhr von Frank B.
Rein rechtlich ist es absoluter Blödsinn was ihr da veranstaltet!!!
Mit welchem Recht und nach welcher Gesetzesgrundlage gibt es sowas!
Es ist einzig und allein die Willkür des AG!! die solche Sachen hervorbringen!
best wishes!
Erstellt am 09.09.2005 um 10:24 Uhr von viktor
Wie Frank B. schon schreibt; es ist NICHT richtig, das zwischen Krankheit und Urlaub ein Arbeitstag liegen muß. Allerdings darf der Arbeitnehmer nicht kommentarlos einfach seinen Urlaub antreten. Vielmehr muß er dem Arbeitgeber anzeigen, das die Arbeitsunfähigkeit endet und er seinen Urlaub antreten wird .
Erstellt am 09.09.2005 um 10:26 Uhr von Kleine Hexe
Man kann den Urlaub direkt im Anschluß einer AU nehmen, allerdings muß er genehmigt sein!
Im Anschluß an eine Reha-Maßnahme MUSS der AG den Urlaub sogar genehmigen.
Eine anderslautende BV wäre meiner Meinung nach nichtig.
Erstellt am 09.09.2005 um 13:15 Uhr von Biggy
Hallo Fragebär
Kann mich meine Vorrednern nur anschließen, so was kommt vom AG um Mitarbeiter zu verunsichern.
Wenn dein Urlaub genehmigt war dann hast du auch Anspruch darauf ihn anzutreten.
Ich habe meinem AG schriftlich mitgeteilt, dass meine Arbeistunfähigkeit am ..... endet und ich am ....... meinen genehmigten Urlaub antreten werde.
Bei uns gehen genau die gleichen Gerüchte um.
Gruß Biggy
Erstellt am 09.09.2005 um 18:45 Uhr von Fragebär
Danke an alle. Ihr sprecht mir aus der Seele, woll`n wir mal zusehen den Schwachsin abzuschaffen.