Erstellt am 18.01.2008 um 10:40 Uhr von betriebsrat
Hallo
Gesetzlich hat sich da nichts geändert. Mir ist jedenfals nichts bekannt.
Was das mit Euch als BR und Arbeiten zu tun haben soll, ist mir unklar. Vielleicht stellst Du deine Frage noch einmal deutlicher.
mfg
Erstellt am 18.01.2008 um 12:12 Uhr von Angi1
Hallo Rika,
Grundsätzlich ist das Arbeiten an Sonn und Feiertagen verboten. § 9 ArbZG.
Sonderegelungen findest Du in § 10 ArbZG. Sollte euer Betrieb darunter fallen, dann dürft ihr arbeiten und der BR kann bzw. muss zustimmen.
MfG
Angi1
Erstellt am 18.01.2008 um 12:39 Uhr von betriebsrat
Vermutungsmodus an: Es liegt nahe das der AG die Erlaubnis von der Gewerbeaufsicht nicht hatte. Die muss er Euch bei der Genehmigung vorlegen. Vielleicht sind die Behörden dahinter gekommen, oder haben einen Tip bekommen.
Vermutungsmodus aus
mfg