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Chaotische Azubi-Übernahme über die Leiharbeitsfirma - was tun?

K
klinik
Jan 2018 bearbeitet

Bitte dringend helfen,

folgendes ist passiert: Unsere Klinik wurde am 15.10.2006 vom Land an einen privaten Betreiber übergeleitet. Betriebsübergang nach §613 a BGB. Unter § 3 der Überleitungsvereinbarung sind auch Azubis genannt, die vor der Überleitung eine bestehendes Ausbildungsverhältniss hatten. im ersten Anlauf haben die Azubis ihre Prüfung vergeigt. Sie stellten einen schriftlichen Antrag den der AG befristete für ein halbes Jahr- der beendet ist mit dem Abschluss der Prüfung längstens bis zum 31.3.2008. Wir haben im Moment keinen aktuellen TV, als wir übergeleitet wurden hatten wir BAT-O, der wurde statisch mit übernommen.

Am 17.1.08 hatten die Azubis Prüfung, 4 haben es geschafft (Krankenpfleger/-schwester) einer nicht. So am selben Tag teilte unsere PDL nach Rüchsprache mit der VWL , den Azubis telefonisch mit dass sie ab sofort gekündigt sind und ab 18.1.08 nicht mehr kommen brauchen. Zwei Tage später gab es ein gespräch mit den Azubis wo ihnen mitgeteilt wurde dass sie in der Klinik eingesetzt werden. Jetzt sind die Azubis versetzt in verschiedene Bereiche. Am Montag sollen wir als BR der Einstellung der Azubis über die Leiharbeitsfirma (Gfb medi GmbH- agiert konzernweit in unserem Unternehmen) nach deren bezahlung zustimmen. Der Inhalt der Veträge wird eine Befristung für ein halbes Jahr sein, unter der Voraussetzung dass die Azubis einen Auflösungsvertrag ihres Ausbildungsvertrages machen und der Arbeitsvertrag erst beginnt nachdem sie ihre staatliche Anerkennung haben.

Lassen wir mal die Nichterfolgte Unterrichtung über die telefonische Kündigung (§102 BetrVG) und die Versetzung( nach § 99 BetrVG) außer acht. Dass wird seperat geklärt.

Unsere PL meinte dass das alles seine Richtigkeit habe, schließlich wurden die Ausbildungsveträge mit den Azubis nach dem Krankenpflegesetz abgeschlossen und nicht nach dem Mantel-TV Azubis Ost. Ich denke der Mantel-TV findet hier automatisch Anwendung, und in dem steht unter §22 dass der AG verpflichtet ist dem Azubi mitzuteilen (§ Monate vor Ausbildungsende) dass er Ihn übernimmt oder nicht. Dass hat der AG nicht getan.

Was sollen wir jetzt tun oder was können wir tun ? Müssen die Azubis nach BAT-O vergütet werden? Haben Sie jetzt nach den riesen Patzern des AG nicht alle ein unbefristetes AV?

Wie gesagt stimmen wir am Montag zu haben die Azubis einen besch.....en AV zu miesen Konditionen. Stimmen wir nicht zu haben sie garnichts. Wir wollen keine Fehler machen. Was ist mit Rechtsbeistand? Sollten wir zustimmen und dann einen Rechtsbeistand beauftragen?

Unsere Gewerkschaft ist involviert da bekomme ich aber Montag erst eine verbindliche Antwort.

3.99302

Community-Antworten (2)

G
Günni

25.01.2008 um 15:43 Uhr

Ihr habt auf jeden Fall das Recht (BetrVG) einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen. Aus dem Bericht geht leider nicht hervor, welche Zeitspanne verstrichen ist, die ihr hattet um diesen "Fall" zu bearbeiten. Ich würde den AG darauf drängen, abzuwarten was euer Rechtsbeistand (Gewerkschaft, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ect.) empfiehlt. Der AG ist nun mal verpflichtet, in Bezug auf das Mitbestimmungsrecht, eure Entscheidung abzuwarten. Demzufolge nichts überstürzen, sondern ruhig und verantwortungsvoll damit umgehen.

BT
betriebliche trübung

26.01.2008 um 09:25 Uhr

überstürzen und verantwortungslos damit umzugehen ist sicherlich die schlechteste vorgehensweise. grundsätzlich würde ich aber davon ausgehen, dass am montag die frist nach § 99 betrvg ausläuft (so liest es sich unter hilfe nahme der berühmten glaskugel), also ist meines erachtens schon zwingend erforderlich SCHNELLSTENS info vom RA einzuholen.

ich vermute, dass hier tatsächlich handlungsmöglichkeiten bestehen, da die ex-azubis bereits eine woche im unternehmen tätig sind :-)

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