Hi, habe mal ne kurze Frage: AZUBI nach Abschluss eigentlich nicht übernommen, aber als Entgegenkommen bis zum 31.12.09 beschäftigt, nun hat der - ja nun Geselle - nochmals eine Beschäftigungsfrist bis 30.03.2010 bekommen.
1. Frage ist diese 2 Frist korrekt
2. Wenn ja , könnte nach 30.03. nochmals eine Fristverlängerung gemacht werden.
3. Oder könnte man die ganze Sache dann als normale unbefristete Beschäftigung betrachten ?
Wir im Betriebsrat sind da völlig unterschiedlicher Meinung.
Danke für Eure Hilfe