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Übernahme von AZUBI im befristeten Verfahren

N
Neulingfünfundvierzig
Jan 2018 bearbeitet

Hi, habe mal ne kurze Frage: AZUBI nach Abschluss eigentlich nicht übernommen, aber als Entgegenkommen bis zum 31.12.09 beschäftigt, nun hat der - ja nun Geselle - nochmals eine Beschäftigungsfrist bis 30.03.2010 bekommen.

  1. Frage ist diese 2 Frist korrekt
  2. Wenn ja , könnte nach 30.03. nochmals eine Fristverlängerung gemacht werden.
  3. Oder könnte man die ganze Sache dann als normale unbefristete Beschäftigung betrachten ? Wir im Betriebsrat sind da völlig unterschiedlicher Meinung. Danke für Eure Hilfe
5.24405

Community-Antworten (5)

S
simodo

17.11.2009 um 14:21 Uhr

Hallo,

wie lange lief denn das Beschäftigung als Geselle bisher?

Grüße simodo

N
Neulingfünfundvierzig

17.11.2009 um 15:24 Uhr

Hi simodo, der heutige Geselle hat in unserer Firma seine 3jährige Ausbildungszeit absolviert und hat dieses Jahr seine Lehre beendet. Eine feste Übernahme lehnte der Arbeitgeber aber ab und bot darum eine vierteljährliche Verlängerung an und diesmal wieder.

I
Immie

17.11.2009 um 15:28 Uhr

@Neuling45 Mit Sachgrund?

N
Neulingfünfundvierzig

17.11.2009 um 16:09 Uhr

Im Text heisst es: die Befristung erfolgt 3 Monate im Anschluss an die Ausbildung, beim 2x die Befristung aus AV Punkt vom wird um weitere 3 Monate verlängert

S
simodo

18.11.2009 um 09:38 Uhr

Guten Morgen,

§ 24Berufsausbildungsgesetz (BBiG)

Weiterarbeit. Werden Auszubildende im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit begründet. Aber genau schauen was euer Arbeitgeber geschrieben hat und an § 14 TzBFG denken! Zulässige Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium. Auch an Regelungen in Tarifverträgen denken.

Grüße Simodo

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