Erstellt am 17.11.2009 um 13:21 Uhr von simodo
Hallo,
wie lange lief denn das Beschäftigung als Geselle bisher?
Grüße simodo
Erstellt am 17.11.2009 um 14:24 Uhr von Neulingfünfundvierzig
Hi simodo,
der heutige Geselle hat in unserer Firma seine 3jährige Ausbildungszeit absolviert und hat dieses Jahr seine Lehre beendet. Eine feste Übernahme lehnte der Arbeitgeber aber ab und bot darum eine vierteljährliche Verlängerung an und diesmal wieder.
Erstellt am 17.11.2009 um 14:28 Uhr von Immie
@Neuling45
Mit Sachgrund?
Erstellt am 17.11.2009 um 15:09 Uhr von Neulingfünfundvierzig
Im Text heisst es: die Befristung erfolgt 3 Monate im Anschluss an die Ausbildung, beim 2x die Befristung aus AV Punkt vom wird um weitere 3 Monate verlängert
Erstellt am 18.11.2009 um 08:38 Uhr von simodo
Guten Morgen,
§ 24Berufsausbildungsgesetz (BBiG)
Weiterarbeit. Werden Auszubildende im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit begründet.
Aber genau schauen was euer Arbeitgeber geschrieben hat und an § 14 TzBFG denken!
Zulässige Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium.
Auch an Regelungen in Tarifverträgen denken.
Grüße Simodo