Erstellt am 23.01.2008 um 22:02 Uhr von LaRuSchl
hallo wer auch immer
als erstes möchte ich dir mein bedauern über solch einen vorgesetzten aussprechen!
nun aber zum Sachverhalt: als erstes un meiner meinung nach auch am wichtigsten würde hier der §2 des GG ziehen: persönliche verwirklichung bzw. Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters!
Zum anderen sei doch mal so lieb und stell bei der nächsten BR Versammlung den Antrag unter verschiedenes, diese Aussage genauer zu erörtern- würde mich brennend intressieren, was euer BR- Vors. hierzu sagt/ herausgefunden hat!!!
Erstellt am 24.01.2008 um 12:31 Uhr von klinik
§75 Abs.1 BetrVG- ...Recht und Billigkeit kann ja hier nicht sein der AN in seinen Grundrechten auf freie Meinungsäußerung beschnitten wird. Ich schließ mich der Meinung von LaRuSchi an und denke dass Thema soll euch mal jemand erklären. Macht euch doch den Spaß und macht das Thema publik in der nächsten Betriebsversammlung.
Erstellt am 24.01.2008 um 13:04 Uhr von w-j-l
vbhjugtgujjhj,
schau mal in §87 (1) Nr.1 BetrVG
Meiner Ansicht nach ist das (ohne näher im Kommentar gelesen zu haben) eindeutig eine Angelegenheit der "Ordnung des Betriebs" bzw. der "Verhaltens der Mitarbeiter".
Damit könnte ein "Redeverbot" nicht angeordnet werden, ohne dass dies mit dem BR vereinbart wäre, und da hättet ihr m.E. alle Chancen, so etwas zu verhindern oder mindestens einzuschränken.
Erstellt am 24.01.2008 um 15:03 Uhr von spartacus
Moin,
§1 der AL hat immer recht,
§2 sollte er einmal nicht recht haben, tritt automatisch §1 in Kraft.
Sonst kenne ich keine §§ zum Redeverbot im Betrieb :-)