Liebe Kollegen,
bei uns stehen demnächst Personalratswahlen an. Aller Voraussicht nach wird es eine Listenwahl geben.
Folgende Frage dazu: Haben die Bewerber einer Liste die Möglichkeit, sich zumindest einmal während der Arbeitszeit zu treffen, um ihr Wahlprogramm abzustimmen, die notwendigen Unterschriften zu leisten etc.?
Unser Unternehmen (öD) arbeitet landesweit, d.h. die Bewerber einer Liste sind in der Regel räumlich weit voneinander entfernt.

Gibt es eine Rechtsgrundlage dazu? Es geht um Arbeitszeit und Fahrtkosten, die entstehen würden.
Die Auskunft meiner Gewerkschaft dazu war leider eher schwammig. Bin deswegen dankbar für jeden Hinweis.