Hallo. Wir sind ein Betrieb mit ca. 170 Mitarbeitern und haben im Februar unsere Erste Betriebsratwahl. Der Wahlvorstand hatte seine erste Sitzung und hat einstimmig beschlossen keine Listenwahl zu machen(Gewerkschaftssekretär war anwesend). Ist dies zulässig und/oder kann man diese Personenwahl im nachhinein(nach der Wahl) für ungültig erklären???