Listenwahl
Hi darf man nach einreichen einer Liste die darauf befindlichen Kandidaten noch verschieben bzw sogar streichen ?
Community-Antworten (2)
13.01.2014 um 21:59 Uhr
Das kommt darauf an, wer diese Kandidaten streicht und aus welchem Grund. Wenn gemeint ist, dass der listenführer das tun will: Nein, das geht nicht.
14.01.2014 um 07:34 Uhr
@ sashbe
Nachdem ein Wahlvorschlag beim WV eingereicht wurde, darf dieser Wahlvorschlag nicht mehr verändert werden und schon gar nicht durch den Listenvertreter!
Ausnahme 1: Ein Wahlbewerber verliert nach Einreichung des Wahlvorschlags seine Wählbarkeit; z.B. weil er gekündigt hat und am Wahltag nicht mehr AN des Betriebs sein wird. Ausnahme 2: Ein Wahlbewerber kandidiert auf mind. einer weiteren Liste. Dann hat er dem WV zu erklären, für welche Liste er seine Kandidatur aufrecht erhält. Erklärt er sich nicht fristgerecht, muss der Kandidat durch den WV auf allen Listen gestrichen werden.
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