Erstellt am 17.01.2008 um 08:58 Uhr von Mona-Lisa
@betriebsratten,
1.
ein Abgabetermin wird doch im Wahlkalender genau vorgegeben und ist auch einzuhalten.
2.
wenn ihr eine Persönlichkeitswahl "beabsichtigt", ist die Anordung der Kandidaten relativ "wurscht", da werden ja die jeweiligen Kandidaten "rausgepickt", die man wählen will.
Aber! Jetzt denkt dran! Kommt kurz vor Schluss des Abgabetermin's eine 2. oder gar 3. Liste eingetrudelt, habt ihr eine Verhältniswahl und die Liste wird gewählt!
Heisst also nicht's anderes, dass ihr paralell zur ersten - eine 2. Liste macht, in der ihr genau überlegt, wie die Reihenfolge ausieht!
3.
Wenn die Wahl gestartet ist, habt ihr genaue Zeitvorgaben (Wahlkalender!), die einzuhalten sind!
Erstellt am 17.01.2008 um 09:59 Uhr von w-j-l
@betriebsratten,
1.) Es gilt die Terminierung im Wahlausschreiben. Wenn Du eine Minute vor Ende der Einreichungsfrist kommst, dann genügt das. Dafür das beim Wahlausschreiben der "Wahlkalender" eingehalten wird (soweit er für vorgezogene Wahlen relevant ist) ist der WV verantwortlich.
2.) Wegen des Risikos, dass eine zweite Liste auftaucht, und ihr mehr als 50 Wahlberechtigte seid, oder auch darüber bis 100 Wahlberechtigte keine vereinfachte Wahl beschlossen und vereinbart wurde, ist es nie "wurscht" wie die Reihenfolge auf der Vorschlagsliste ist. Wenn man sicher in den BR möchte falls es zur Listenwahl kommt, dann schaut man drauf, möglichst weit oben zu stehen. Die geforderte "erkennbare Reihenfolge" heißt lediglich, dass die Bewerber z.B. nummeriert sein müssen.
3.) Wenn die Wahl gestartet ist, dann gelten die Fristen und Zeitpunkte auf dem Wahlausschreiben. Mit "Wahlkalender" ist meist die Einordnung der vorgegebenen Mindestfristen nach BetrVG für die Wahl im Regelzeitraum gemeint. Dafür gilt, dass der Wahlvorstand spätestens 10 Wochen vor Ablauf seine Amtszeit einen Wahlvorstand zu bestellen hat. Bei vorgezogenen Wahlen gibt es diese Frist nicht. Da kann die Wahl durchaus auch erst ein viertel Jahr nach Bestellung des WV erfolgen. Wenn bei Regelwahlen der Wahlvorstand schon frühzeitig, z.B. im Vorjahr bestellt wird, dann kann der die Wahl ansetzen wann er will, so lange er mit dem Wahlzeitpunkt wenigstens ein paar Tage vor dem Ende der Amtszeit des alten BR bleibt.
Auch bei eurem "geschäftsführenden BR" ist das Ende der Amtszeit erst 2010.
Warum ist euer BR überhaupt zurückgetreten? Ihr wart doch nur in Unterzahl geraten, soweit ich Deine alten Beiträge lese. Da wäre doch ein Rücktritt gar nicht erforderlich gewesen.
Erstellt am 17.01.2008 um 12:34 Uhr von betriebsratten
@w-j-l
Wir waren noch in der vollen Besetzung 7 von 7, aber keine Nachrücker mehr. Und einige der zurückgetretenen fingen an zu streuen: Die kleben an Ihren Sitzen. Können zwar weitermachen, aber...so was tut man nicht usw.
Und so Schlammschlachten begegnet man offensiv: Wir stellen uns dem Wählervotum
Erstellt am 17.01.2008 um 13:29 Uhr von w-j-l
Eine Deiner Fragen ist nicht vollständig beantwortet: Reihenfolge auf der Liste.
Wir machen es mit der Vorschlagsliste immer so, dass zunächst die Interessenten gesammelt werden. Dann wird ausgemacht, wie die Anordnung auf der Vorschlagsliste sein soll. Am Tag des Fristendes reisen wir dann rum, und holen Stützunterschriften ein. Kurz vor Fristende wird dann die Liste beim Wahlvorstand eingereicht.