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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahltermin 2018 nach vorgezogener BR-Wahl 2014?

M
MirkoWiese
Apr 2017 bearbeitet

Wir haben 2014 zum ersten Mal in unserem Betrieb - außerhalb der üblichen Zeit (01.03.-31.05.) - aufgrund mehrerer BR-Ausscheider vorgezogene BR-Wahlen im Januar 2014 durchgeführt. Meine Frage wäre, ob wir 2018 wieder im Januar wählen müssen oder ob eine Wahl im normalen Turnus ausreicht, ohne das die Amtszeit des Gremiums im Januar endet?

1.05504

Community-Antworten (4)

N
nicoline

07.04.2017 um 13:20 Uhr

Ihr müßt im normalen Turnus wählen, also in der Zeit vom 01.03. - 31.05.2018. Eure jetzige Amtszeit endet mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses für den neu gewählten BR.

C
celestro

07.04.2017 um 13:21 Uhr

"Ausnahmsweise kann sich bei einer Wahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums die Amtszeit des Betriebsrats über vier Jahre hinaus verlängern, wenn der außerplanmäßig gewählte Betriebsrat am 1. März des nächsten Wahljahres weniger als ein Jahr im Amt ist. In diesem Falle findet die nächste Betriebsratswahl erst im übernächsten Wahljahr statt und die Amtszeit endet mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, spätestens am 31. Mai des übernächsten regelmäßigen Wahljahres."

https:www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/A/amtszeit-des-betriebsrats.html

E
EightBall

07.04.2017 um 13:34 Uhr

Also da ja der 1. März 2017 schon vorbei ist, ja: Wenn ihr jetzt in 2017 wählt, dann erst wieder im übernächsten Wahljahr, das wäre dann 2022.

P
Pjöööng

07.04.2017 um 15:24 Uhr

Die wollen aber gar nicht in 2017 wählen...

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