W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

vorgezogene BR Wahl

E
Einzelfall
Mai 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, ich hätte da mal eine Frage. Wir sind ein neunköpfiges BR Gremium (1 Freistellung), waren über 300 Mitarbeiter und sind momentan nur noch 220 MA. Es könnte sein, dass wir zum Jahreswechsel unter 200 MA fallen und daher bei der nächsten regulären Wahl 2022 einen kleineren BR wählen müssten. Wenn wir aber jetzt Neuwahlen injizieren (freiwillige Rücktritts von BRs) und wieder einen neunköpfigen BR wählen, kann dann der Arbeitgeber nächstes Jahr darauf bestehen das Gremium anzupassen-Neuwahlen (also 7 BRs und keine Freistellung)? Vielen Dank schon mal vorab auf eure Antworten.

45504

Community-Antworten (4)

R
rtjum

17.05.2021 um 12:20 Uhr

7 BRS glaube ich nicht, keine Freistellung denke ich schon. Aber bei der Größe des Gremiums und auch den Freistellungen kommt es ja auf "in der Regel" an, wenn also z.B. abzusehen ist, dass nächstes Jahr die Auftragslage wieder besser wird und Personal eingestellt wird kann der WV durchaus auch wieder ein 9-er Gremium beschließen denke

C
celestro

17.05.2021 um 12:28 Uhr

Man sollte sich auch überlegen, was das für eine Botschaft ist .... wir wählen neu, um ein größeres Gremium (als uns zusteht) zu haben ....

E
esci

17.05.2021 um 17:12 Uhr

Zu Bedenken ist, dass die Freistellung nichts mit der Anzahl an BR- Mitgliedern zu tun hat, sondern immer an der aktuellen AN-Anzahl hängt. Fallt ihr unter 200, so ist der Anspruch auf Freistellung weg.

M
Matze

18.05.2021 um 13:27 Uhr

Siehe §13 (2) 1. BetrVG. Lt. Klebe et.al. Rand-Nr. 2 ist maßgeblicher Stichtag Ablauf 24 Monate nach der Wahl. "Veränderungen vor oder nach dem Stichtag sind unerheblich." Das bedeutet, ihr wählt regulär 1.3.-31.5.2022 und erst im regulären Wahlverfahren wird die Zahl der dann zu wählenden Mitglieder*innen bestimmt.

Ihre Antwort