Erstellt am 08.09.2017 um 15:33 Uhr von outofmemory
27.04.18
Vielleicht es so verständlich:
19.01.14 bis 27.04.14 -> vorherige Amtsperiode des Betriebsrates
27.04.18 bis 27.04.18 -> aktuelle Amtsperiode des Betriebsrates
Dadurch, das in der vorherigen Periode weniger als 1 Jahr noch übrig war, ist das Gremium für auch die nächste Periode gewählt.
Erstellt am 08.09.2017 um 15:44 Uhr von Pjöööng
Ihr habt in 2014 nach § 13 (2) 2. BetrVG neu gewählt?!
Dann gilt für Euch § 21 Satz 4 und 5 BetrVG.
Es reicht so zu wählen, dass das Wahlergebnis spätestens am 31.05. bekanntgegeben wird.
Erstellt am 08.09.2017 um 15:50 Uhr von Mirk0
Danke für die Aufklärung! Jetzt habe ich auch den Passus mit der <1 jährigen Amtszeit bei Wahl außerhalb des regulären Zeitraumes verstanden.