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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderung des Arbeitstortes- Ansprüche der Betroffenen

DL
Der Löwe
Aug 2019 bearbeitet

Folgender Fall: einer unserer Standorte wurde vom Vermieter gekündigt. Die GF hat neuen Standort gesucht und drei zur Auswahl gehabt. Diese Optionen wurden mit den vier betroffenen Mitarbeitern diskutiert. Dann hat die GF sich für einen Standort ca. fünf Kilometer vom alten Standort entschieden. Nun gibt es Fragen der betroffenen Mitarbeiter nach Ausgleich für verlängerten Arbeitsweg. Meines Erachtens nach steht in den Arbeitsverträgen als Arbeitsort nur die Stadt. ( Diese Arbeitsverträge sind bei uns so üblich). Haben die Mitarbeiter Ansprüche auf Ausgleichszahlungen oder ähnliches?

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Community-Antworten (5)

P
Pjöööng

02.08.2019 um 17:25 Uhr

So etwas wird üblicherweise innerhalb eines Interessenausgleiches geregelt, der aber bei Eurer Betriebsgröße kaum gegen den Arbeitgeber durchsetzbar wäre.

S
stehipp

02.08.2019 um 17:47 Uhr

Und selbst wenn, bei 5 Kilometern, wie sollte da denn der Ausgleich aussehen? Das ist wohl kaum eine wirkliche Mehrbelastung für den Mitarbeiter, die ausgeglichen werden müsste.

P
Pjöööng

05.08.2019 um 14:27 Uhr

Hmmm, 5 km Entfernung, gehen wir großzügig davon aus, dass es sich um Fahrkilometer handelt, können 10 km merh Fahrstrecke pro Tag sein, bei ca. 20 Arbeitstagen sind das 200 km mehr im Monat.Nehmen wir 30ct pro Kilometer, ist es eine Mehrbelastung von 60 ,-€ netto pro Monat,oder über 600,- € im Jahr. Wohl dem der etwas zu verschenken hat.

U
UdoWoe

05.08.2019 um 15:23 Uhr

Ich stelle mir hier ernsthaft die Frage, ob die Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz interessiert sind, oder ob diese mehr Geld haben wollen. Bei einer Arbeitsplatzverlagerung von 5 km (!) würde ich als BR die betroffenen MA ernsthaft fragen ob Sie noch alle beisammen haben. Sorry, aber da stimmt mehr nicht. Klar kann man den AG fragen ob er bereit ist etwas beizutragen, Verpflichtung sehe ich hier kaum. Interessenausgleich schon mal gar nicht. Ich denke die Sicherung des Arbeitsplatzes ist da höher zu bewerten als die 5 km.

P
Pjöööng

06.08.2019 um 01:19 Uhr

"ob die Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz interessiert sind, oder ob diese mehr Geld haben wollen."

Du wirst es nicht glauben, aber häufig ist das ein "und" und kein "oder".

Wie Du hier aber den Bogen von einem Umzug zu "sicherung des Arbeitspaltzes" schlägst ist für mich nicht nachvollziehbar.

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