Folgender Fall: einer unserer Standorte wurde vom Vermieter gekündigt. Die GF hat neuen Standort gesucht und drei zur Auswahl gehabt. Diese Optionen wurden mit den vier betroffenen Mitarbeitern diskutiert. Dann hat die GF sich für einen Standort ca. fünf Kilometer vom alten Standort entschieden. Nun gibt es Fragen der betroffenen Mitarbeiter nach Ausgleich für verlängerten Arbeitsweg. Meines Erachtens nach steht in den Arbeitsverträgen als Arbeitsort nur die Stadt. ( Diese Arbeitsverträge sind bei uns so üblich). Haben die Mitarbeiter Ansprüche auf Ausgleichszahlungen oder ähnliches?