Erstellt am 02.08.2019 um 15:25 Uhr von Pjöööng
So etwas wird üblicherweise innerhalb eines Interessenausgleiches geregelt, der aber bei Eurer Betriebsgröße kaum gegen den Arbeitgeber durchsetzbar wäre.
Erstellt am 02.08.2019 um 15:47 Uhr von stehipp
Und selbst wenn, bei 5 Kilometern, wie sollte da denn der Ausgleich aussehen? Das ist wohl kaum eine wirkliche Mehrbelastung für den Mitarbeiter, die ausgeglichen werden müsste.
Erstellt am 05.08.2019 um 12:27 Uhr von Pjöööng
Hmmm, 5 km Entfernung, gehen wir großzügig davon aus, dass es sich um Fahrkilometer handelt, können 10 km merh Fahrstrecke pro Tag sein, bei ca. 20 Arbeitstagen sind das 200 km mehr im Monat.Nehmen wir 30ct pro Kilometer, ist es eine Mehrbelastung von 60 ,-€ netto pro Monat,oder über 600,- € im Jahr.
Wohl dem der etwas zu verschenken hat.
Erstellt am 05.08.2019 um 13:23 Uhr von UdoWoe
Ich stelle mir hier ernsthaft die Frage, ob die Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz interessiert sind, oder ob diese mehr Geld haben wollen. Bei einer Arbeitsplatzverlagerung von 5 km (!) würde ich als BR die betroffenen MA ernsthaft fragen ob Sie noch alle beisammen haben. Sorry, aber da stimmt mehr nicht.
Klar kann man den AG fragen ob er bereit ist etwas beizutragen, Verpflichtung sehe ich hier kaum. Interessenausgleich schon mal gar nicht.
Ich denke die Sicherung des Arbeitsplatzes ist da höher zu bewerten als die 5 km.
Erstellt am 05.08.2019 um 23:19 Uhr von Pjöööng
"ob die Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz interessiert sind, oder ob diese mehr Geld haben wollen."
Du wirst es nicht glauben, aber häufig ist das ein "und" und kein "oder".
Wie Du hier aber den Bogen von einem Umzug zu "sicherung des Arbeitspaltzes" schlägst ist für mich nicht nachvollziehbar.