Hallo,
unser Arbeitgeber stellt seit ca. 3 Jahre neue Mitarbeiter mit einer Arbeitszeit von 80% ein.
In den Verträgen heißt es je nach Arbeitslage 60 bis 100 % Beschäftigung.
Im Jahresdurchschnitt Arbeiten diese Mitarbeiter aber immer 100%, also genau soviel wie die 100% Kräfte.
Nun stellen einige dieser Mitarbeiter mir die Frage, in wie weit sie Anspruch auf Änderung der Vertaglichen Arbeitszeit auf 100% haben.
Mit freudlichen Grüßen
Torsten