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BR bei Neueinstellung nicht informiert

E
erna
Jan 2018 bearbeitet

BR wurde bei einer neueinstellung nicht informiert,was kann mann als BR tun um es zu verhindern(Vertrag ist unterschrieben,arbeitsbeginn 1/2/08)

6.01206

Community-Antworten (6)

K
Kölner

12.01.2008 um 12:40 Uhr

@erna Die Einstellung wird nicht mehr zu verhindern sein! Warum auch? Habt Ihr dermaßen wichtige Gründe nach § 99 BetrVG, die eine solche Einstellung verhindern könnten?

Ansonsten gibt es: § 101 BetrVG? § 23 BetrVG...?

L
Lotte

12.01.2008 um 13:35 Uhr

erna, interessanter wäre wahrscheinlich die Frage: Was kann man tun, damit der AG die MBR des BR nicht übergeht, oder?

F
Frosch

12.01.2008 um 18:26 Uhr

"Die Einstellung wird nicht mehr zu verhindern sein! Warum auch? Habt Ihr dermaßen wichtige Gründe nach § 99 BetrVG, die eine solche Einstellung verhindern könnten?"

Das stimmt so nicht ganz. Das Arbeitsgericht prüft nach §101 nur ob die Mitbestimmung eingehalten wurde, nicht ob wichtige Gründe gegen die Einstellung gesprochen hätten.

K
Kölner

12.01.2008 um 18:43 Uhr

@Frosch Hast Du diesen Zusammenhang aus meiner Aussage so entnommen? Dann habe ich mich tatsächlich falsch ausgedrückt!

F
Frosch

12.01.2008 um 18:55 Uhr

Nicht auf den Schlips getreten fühlen bitte. Habe tatsächlich die Aussage "Das wird nicht mehr zu verhindern sein!" wörtlich genommen. Mit §101 geht das sehr wohl. Ob es Sinn macht ist evtl ne andere Frage. Sinnvoller wäre wohl ein Beschlussverfahren in dem dem AG die Einhaltung der Mitbestimmungsrechte unter Bußgeldandrohung nahe gelegt wird.

A
Angi1

14.01.2008 um 10:48 Uhr

Hallo erna,

laut Fitting zu § 99 RN 227 " Unterlässt der AG, es überhaupt, das Verfahren nach § 99 durchzuführen, so ist ein gleichwohl abgeschlossener Arbeitsvertrag von vornherein unwirksam. Das gilt insbesondere für Neueinstellungen, auf die ein Bewerber grundsätzlich keinen Anspruch hat."

Legt dies dem AG vor und verlangt für diese Einstellung einen nachträglichen Zustimmungsantrag nach § 99 mit dem Hinweis das nächste Mal nach § 101 BetrVG beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Unterlassung zu stellen.

Das sollte helfen euch als BR Ernst zu nehmen.

MfG Angi1

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