Erstellt am 21.02.2008 um 11:12 Uhr von Werner
Hallo Hanni,
der BR ist vor jeder Kündigung zu hören, auch vor einer Ädenrungskündigung in der Probezeit.
Erstellt am 21.02.2008 um 11:12 Uhr von w-j-l
Der BR ist immer zu beteiligen, auch in der Probezeit.
Die Probezeit entscheidet nur über die Frage des Kündigungsschutzes.
Erstellt am 21.02.2008 um 13:05 Uhr von Bonita
Anhörung auch bei Änderungskündigung, wie die "Vorredner" bereits sagten.
EInzige Möglichkeit der Umgehung: Wenn der Kollege tatsächlich einverstanden ist, wird der AG vermutlich keine Änderungskündigung machen, sondern eine einvernehmliche Vertragsänderung. Dann ist der BR nur noch zur nach § 99 zur personellen Einzelmaßnahme/Versetzung zu hören.