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Änderungskündigung in Probezeit - muss der BR informiert werden?

H
Hanni
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

muss ich als Betriebsrätin bei einer Änderungskündigung in der Probezeit informiert werden? Angeblich ist der Mitarbeiter mit der Änderung einverstanden!

Für eine schnelle Beantwortung danke ich jetzt schon im Voraus!!

Hanni

3.58303

Community-Antworten (3)

W
Werner

21.02.2008 um 12:12 Uhr

Hallo Hanni, der BR ist vor jeder Kündigung zu hören, auch vor einer Ädenrungskündigung in der Probezeit.

W
w-j-l

21.02.2008 um 12:12 Uhr

Der BR ist immer zu beteiligen, auch in der Probezeit.

Die Probezeit entscheidet nur über die Frage des Kündigungsschutzes.

B
Bonita

21.02.2008 um 14:05 Uhr

Anhörung auch bei Änderungskündigung, wie die "Vorredner" bereits sagten.

EInzige Möglichkeit der Umgehung: Wenn der Kollege tatsächlich einverstanden ist, wird der AG vermutlich keine Änderungskündigung machen, sondern eine einvernehmliche Vertragsänderung. Dann ist der BR nur noch zur nach § 99 zur personellen Einzelmaßnahme/Versetzung zu hören.

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