Überlastungsanzeige - muss der BR informiert werden?
Einige MA haben bei der Personalabteilung eine Überlastungsanzeige eingereicht. Sie haben uns als BR nicht persönlich darüber informiert. Ist der AG hierzu verpflichtet uns zu informieren?
Wir haben davon jetzt erfahren, weil der AG diese Überlastungsanzeigen ignoriert hat. Jetzt wird es klar, dass mehrere von diesen Überlastungsanzeigen einfach liegen geblieben sind.
Community-Antworten (1)
24.06.2019 um 10:06 Uhr
Eine Übrtlastungsanzeige ist so etwas wie eine Beschwerde nach § 84 BetrVG. Also oft - Hornberger Schießen. Wenn die AN nicht den Weg zum BR finden, warum sollte der AG dies tun?
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