Hallo Kollegen,

folgender Fall:

Ein Leiharbeitnehmer hat in der Nachtschicht im Büro des Abteilungleiters "geschnüffelt". Das ist dann weitergemeldet worden und die Firma möchte diesen Leiharbeitnehmer nicht mehr haben, da dass Vertrauensverhältnis gestört ist.
Inwieweit ist der BR des Ausleiherbetriebes für den Leiharbeitnehmer zuständig?
Muss eine Kündigungsmeldung erfolgen?
Muß der BR überhaupt einschreiten, wenn der Leiharbeitnehmer nicht auf den BR zukommt?
Wie verhalten wir uns richtig?

Gruß
Franz-Josef