Leihmitarbeiter soll entlassen werden - BR des Ausleihers beteiligt?
Hallo Kollegen,
folgender Fall:
Ein Leiharbeitnehmer hat in der Nachtschicht im Büro des Abteilungleiters "geschnüffelt". Das ist dann weitergemeldet worden und die Firma möchte diesen Leiharbeitnehmer nicht mehr haben, da dass Vertrauensverhältnis gestört ist. Inwieweit ist der BR des Ausleiherbetriebes für den Leiharbeitnehmer zuständig? Muss eine Kündigungsmeldung erfolgen? Muß der BR überhaupt einschreiten, wenn der Leiharbeitnehmer nicht auf den BR zukommt? Wie verhalten wir uns richtig?
Gruß Franz-Josef
Community-Antworten (3)
13.12.2007 um 13:15 Uhr
Hallo Franz - Josef,
betriebsverfassungsrechtlich ist der Leiharbeitnehmer grundsätzlich dem Verleiherbetrieb zugeordnet.
Der BR des Entleiherbetriebes hat damit nichts zu tun.
MfG Angi1
13.12.2007 um 14:03 Uhr
Soweit ich weiß, muss der Betriebsrat bei der Einstellung zustimmen, warum bei der anderen Art der personellen Einzelmaßnahme nicht? Wenn der Leiharbeitnehmer länger als 3 Monate im Betrieb ist, hat er doch sogar das Recht den Betriebsrat zu wählen, auch wenn er sich selbst nicht wählen lassen kann. Wozu wähle ich einen BR mit, wenn er für mich nicht zustäündig ist?
Bin auf weitere Meinungen gespannt!
Gruß
Franz-Josef
13.12.2007 um 14:32 Uhr
Wenn der Leiharbeitnehmer tatsächlich eingestellt wird könnt ihr mitentscheiden. Das entleihen einer Arbeitskraft ist Betriebsverfassungsrechtlich noch keine Einstellung. Der BR ist schon für Leiharbeitnehmer zuständig. Bspw müsst ihr Arbeitsbedingungen überwachen, Arbeitszeit usw usf mit dem kommen und gehen eines einzelnen Leiharbeiters habt ihr nichts zu tun, ausser er stört evtl den Betriebsfrieden, dann könnt ihr seine Entfernung aus dem Betrieb fordern
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