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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einstellung Leiharbeitnehmer - muss dazu der BR beteiligt werden?

H
Hubertus
Jan 2018 bearbeitet

Muss bei der Einstellung eines Leiharbeitnehmers der BR gefragt werden?

1.67802

Community-Antworten (2)

N
nidis

28.06.2005 um 15:43 Uhr

Hallo Hubertus! Auch Leiharbeitnehmer müssen gemäß § 99 BetrVG durch den BR laufen.

K
Kevin

27.08.2005 um 00:23 Uhr

Hallo Hubertus,

auf der Website www.igmetall-zoom.de sind auch Unterlagen dazu eingestellt. Betriebsvereinbarungen für den Einsatz von Leiharbeitnehmern u.s.w.

Gruß

Kevin

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