Einstellung Leiharbeitnehmer - muss dazu der BR beteiligt werden?
Muss bei der Einstellung eines Leiharbeitnehmers der BR gefragt werden?
Community-Antworten (2)
28.06.2005 um 15:43 Uhr
Hallo Hubertus! Auch Leiharbeitnehmer müssen gemäß § 99 BetrVG durch den BR laufen.
27.08.2005 um 00:23 Uhr
Hallo Hubertus,
auf der Website www.igmetall-zoom.de sind auch Unterlagen dazu eingestellt. Betriebsvereinbarungen für den Einsatz von Leiharbeitnehmern u.s.w.
Gruß
Kevin
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