Erstellt am 11.07.2019 um 09:25 Uhr von moreno
Was steht denn in den Arbeitsverträgen der betroffenen Arbeitnehmer?
Erstellt am 11.07.2019 um 09:27 Uhr von junior73
Im Arbeitsvertrag steht die zu erbringende Wochenarbeitszeit.
Erstellt am 11.07.2019 um 09:37 Uhr von moreno
Erstellt am 11.07.2019 um 09:47 Uhr von junior73
Keine Uhrzeiten. Eine BV Arbeitszeit ist gerade mitten in der Entstehung
Die Frage ist: darf der AG einseitig (unbegründet) Lohn abziehen ?
Erstellt am 11.07.2019 um 09:52 Uhr von Cyber99
Ich gehe mal davon aus, dass die Zeiten und Korrekturen, bzw. spätestens das Endergebnis daraus, mit technischen Einrichtungen sprich EDV erfasst werden. Damit seid Ihr in der Mitbestimmung gem. §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Ich würde daher den Arbeitgeber auffordern eine BV zu diesem Thema abzuschließen. Darin würde ich dann den genauen Erfassungsprozess beschreiben und dass für den Fall von Unstimmigkeiten eine Klärung mit dem BR und wenn auch das nicht funktioniert über die Einigungsstelle erfolgen soll.
Damit habt Ihr dann eine klare Eskalation und der Mitarbeiter muss sich nicht individualrechtlich mit der Angelegenheit auseinandersetzen. Wenn Ihr ohnehin grade an einer BV Arbeitszeit seid, dann packt das doch einfach da noch mit rein.
Erstellt am 11.07.2019 um 10:08 Uhr von moreno
Der AG muss die vertraglich vereinbarten Stunden bezahlen, die Arbeits und Pausenzeiten müssen dem AN ja auch vorher bekannt sein. Wenn zusätzliche Pausen durch Arbeitsabläufe entstehen ist dies Betriebsrisiko und darf nicht auf den AN abgewälzt werden.
Erstellt am 11.07.2019 um 10:10 Uhr von junior73
Erfasst durch den arbeitnehmer wird "händisch", sprich auf einem DIN A 4 Blatt.
Übertragen durch den AG im EDV-Verfahren.
Danke für den Tipp, das ganze in die BV zu packen.
Erstellt am 11.07.2019 um 10:30 Uhr von §§Reiter
Ich habe zu wenig Informationen, um die Situation wirklich zu beurteilen, aber besteht evtl. die Möglichkeit dass die AN ihre Pause nicht nehmen?
Der AG muss den AN ja eine Ruhepause gem. ArbZG gewähren. Wenn er die AN angewiesen hat eine Pause zu machen und dann eine Arbeitszeiterfassung bekommt nach dem Motto: War 8 Stunden da, hab 8 Stunden gearbeitet, dann muss er sogar eine halbe Stunde abziehen. Würde er das nicht tun und damit dulden, dass der AN keine Pause gemacht hat, würde er gegen das ArbZG verstoßen.
Erstellt am 11.07.2019 um 10:45 Uhr von junior73
Das Kernproblem ist folgendes: Die Arbeitnehmer machen ihre vorgeschriebenen Pausen.
Der AG ist schlicht mit der Arbeitsleistung nicht zufrieden, unterstellt den Kollegen,
"Zeit zu ziehen" . Hinzu kommt, das durch Fehlbedienung des Tachographen eine Disgrepanz zwischen Fahrtenschreiberzeit und Arbeitsprotokoll entsteht.
Da der AG die Aufzeichnung der Arbeitszeit jedoch in die Hände der Arbeitnehmer gelegt hat,gilt nach unserer Sicht das Arbeitsteitprotokoll, welches der Arbeitnehmer unterschreibt, als verbindlicher Nachweis der geschuldeten Arbeitszeit.
Erstellt am 11.07.2019 um 10:50 Uhr von moreno
Dann muss er die AN eben abmahnen oder entlassen aber vom vereinbarten Stundenlohn darf er nichts abziehen.
Erstellt am 11.07.2019 um 11:05 Uhr von junior73
So sehe ich das auch, danke.
Erstellt am 11.07.2019 um 11:24 Uhr von Pjöööng
Ergänzend: § 82 (2) BetrVG!
Erstellt am 11.07.2019 um 11:36 Uhr von §§Reiter
Zitat von moreno:
"Dann muss er die AN eben abmahnen oder entlassen aber vom vereinbarten Stundenlohn darf er nichts abziehen."
Sorry moreno, aber so pauschal kann man das einfach nicht sagen. Es kommt darauf an wie und ob der AG die Pause geregelt hat.
Hat der AG keinen Pausenzeitraum festgelegt, hast Du recht.
Hat der AG aber eine feste Pausenzeit, oder Pausenzeitraum (z.B. 30min Pause zwischen 12 und 14 Uhr) festgelegt, so liegst Du falsch.
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck sagt dazu folgendes:
"Nach einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichts Hamm (Az.: 3 Ca 1634/11) darf ein Arbeitgeber, der Pausenzeiten nicht konkret festgelegt hat, nicht einfach pauschal eine bestimmte Pausenzeit nachträglich von der Arbeitszeit abziehen. Soweit der Arbeitgeber allerdings die Pausenzeiten geregelt hat und der Arbeitnehmer faktisch auch in der Lage ist die Pausen zu nehmen, zählen diese nicht zur Arbeitszeit.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet einzuschreiten und auf die Einhaltung der Pausenzeiten hinzuwirken. Die Pausenzeiten als reguläre Arbeitszeiten zu bezahlen, würde ich Arbeitgebern jedenfalls nicht empfehlen. Sie würden dadurch einen vorsätzlichen Verstoß gegen § 4 Arbeitszeitgesetz dokumentieren, der gemäß 23 Abs. 1 Nr. 1 iVm § 22 Abs. 1 Nr. 2 Arbeitszeitgesetz als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sanktioniert ist."
Quelle: heise online
@junior73: Sollte bei Euch die Pausenzeit nicht geregelt sein, so hast Du mit dem Urteil des Arbeitsgerichts Hamm (Az.: 3 Ca 1634/11) jetzt was in der Hand um etwas gegen das "korrigieren" durch den AG zu unternehmen.
...und wenn Ihr schon an der BV dran seit, regelt die Pausen!!
Erstellt am 11.07.2019 um 11:43 Uhr von moreno
,,Das Kernproblem ist folgendes: Die Arbeitnehmer machen ihre vorgeschriebenen Pausen.
Der AG ist schlicht mit der Arbeitsleistung nicht zufrieden, unterstellt den Kollegen,, Zitat Junior
§§Reiter es geht nicht darum, dass die AN die Pause durch schreiben.
Erstellt am 11.07.2019 um 12:01 Uhr von §§Reiter
Zitat von moreno:
,,Das Kernproblem ist folgendes: Die Arbeitnehmer machen ihre vorgeschriebenen Pausen.
Der AG ist schlicht mit der Arbeitsleistung nicht zufrieden, unterstellt den Kollegen,, Zitat Junior
§§Reiter es geht nicht darum, dass die AN die Pause durch schreiben."
Oh, das hab ich wohl überlesen!