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Lohnreduzierung durch AG

J
junior73
Jul 2019 bearbeitet

Hallo Allwissende, wir sind ein Dienstleistungsunternehmen im Bereich Entsorgung. Arbeitnehmer werden mit Stundenlohn vergütet. Der AG lässt über sogenannte Tagesprotokolle die Arbeitszeit durch den Arbeitnehmer erfassen. Nach der Erfassung "korrigiert" der Arbeitgeber die erfassen Zeiten zu Ungunsten des Arbeitnehmers, ohne diesen entsprechend anzuhören/zu informieren. Begründung des AG: der hat da nicht gearbeitet, der hat da ja Pause gemacht, ... Fazit: dem Arbeitnehmer fehlt am Auszahlungstag Lohn, ohne das dieser nachvollziehen kann, warum. Habt ihr einen solchen Sachverhalt schon mal gehabt, wie seid ihr damit umgegangen bzw. wie würdet ihr damit umgehen.

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Community-Antworten (15)

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Moreno

11.07.2019 um 11:25 Uhr

Was steht denn in den Arbeitsverträgen der betroffenen Arbeitnehmer?

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junior73

11.07.2019 um 11:27 Uhr

Im Arbeitsvertrag steht die zu erbringende Wochenarbeitszeit.

M
Moreno

11.07.2019 um 11:37 Uhr

Und die Uhrzeiten?

J
junior73

11.07.2019 um 11:47 Uhr

Keine Uhrzeiten. Eine BV Arbeitszeit ist gerade mitten in der Entstehung Die Frage ist: darf der AG einseitig (unbegründet) Lohn abziehen ?

C
Cyber99

11.07.2019 um 11:52 Uhr

Ich gehe mal davon aus, dass die Zeiten und Korrekturen, bzw. spätestens das Endergebnis daraus, mit technischen Einrichtungen sprich EDV erfasst werden. Damit seid Ihr in der Mitbestimmung gem. §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Ich würde daher den Arbeitgeber auffordern eine BV zu diesem Thema abzuschließen. Darin würde ich dann den genauen Erfassungsprozess beschreiben und dass für den Fall von Unstimmigkeiten eine Klärung mit dem BR und wenn auch das nicht funktioniert über die Einigungsstelle erfolgen soll. Damit habt Ihr dann eine klare Eskalation und der Mitarbeiter muss sich nicht individualrechtlich mit der Angelegenheit auseinandersetzen. Wenn Ihr ohnehin grade an einer BV Arbeitszeit seid, dann packt das doch einfach da noch mit rein.

M
Moreno

11.07.2019 um 12:08 Uhr

Der AG muss die vertraglich vereinbarten Stunden bezahlen, die Arbeits und Pausenzeiten müssen dem AN ja auch vorher bekannt sein. Wenn zusätzliche Pausen durch Arbeitsabläufe entstehen ist dies Betriebsrisiko und darf nicht auf den AN abgewälzt werden.

J
junior73

11.07.2019 um 12:10 Uhr

Erfasst durch den arbeitnehmer wird "händisch", sprich auf einem DIN A 4 Blatt. Übertragen durch den AG im EDV-Verfahren. Danke für den Tipp, das ganze in die BV zu packen.

§
§§Reiter

11.07.2019 um 12:30 Uhr

Ich habe zu wenig Informationen, um die Situation wirklich zu beurteilen, aber besteht evtl. die Möglichkeit dass die AN ihre Pause nicht nehmen? Der AG muss den AN ja eine Ruhepause gem. ArbZG gewähren. Wenn er die AN angewiesen hat eine Pause zu machen und dann eine Arbeitszeiterfassung bekommt nach dem Motto: War 8 Stunden da, hab 8 Stunden gearbeitet, dann muss er sogar eine halbe Stunde abziehen. Würde er das nicht tun und damit dulden, dass der AN keine Pause gemacht hat, würde er gegen das ArbZG verstoßen.

J
junior73

11.07.2019 um 12:45 Uhr

Das Kernproblem ist folgendes: Die Arbeitnehmer machen ihre vorgeschriebenen Pausen. Der AG ist schlicht mit der Arbeitsleistung nicht zufrieden, unterstellt den Kollegen, "Zeit zu ziehen" . Hinzu kommt, das durch Fehlbedienung des Tachographen eine Disgrepanz zwischen Fahrtenschreiberzeit und Arbeitsprotokoll entsteht. Da der AG die Aufzeichnung der Arbeitszeit jedoch in die Hände der Arbeitnehmer gelegt hat,gilt nach unserer Sicht das Arbeitsteitprotokoll, welches der Arbeitnehmer unterschreibt, als verbindlicher Nachweis der geschuldeten Arbeitszeit.

M
Moreno

11.07.2019 um 12:50 Uhr

Dann muss er die AN eben abmahnen oder entlassen aber vom vereinbarten Stundenlohn darf er nichts abziehen.

J
junior73

11.07.2019 um 13:05 Uhr

So sehe ich das auch, danke.

P
Pjöööng

11.07.2019 um 13:24 Uhr

Ergänzend: § 82 (2) BetrVG!

§
§§Reiter

11.07.2019 um 13:36 Uhr

Zitat von moreno: "Dann muss er die AN eben abmahnen oder entlassen aber vom vereinbarten Stundenlohn darf er nichts abziehen."

Sorry moreno, aber so pauschal kann man das einfach nicht sagen. Es kommt darauf an wie und ob der AG die Pause geregelt hat. Hat der AG keinen Pausenzeitraum festgelegt, hast Du recht. Hat der AG aber eine feste Pausenzeit, oder Pausenzeitraum (z.B. 30min Pause zwischen 12 und 14 Uhr) festgelegt, so liegst Du falsch. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck sagt dazu folgendes: "Nach einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichts Hamm (Az.: 3 Ca 1634/11) darf ein Arbeitgeber, der Pausenzeiten nicht konkret festgelegt hat, nicht einfach pauschal eine bestimmte Pausenzeit nachträglich von der Arbeitszeit abziehen. Soweit der Arbeitgeber allerdings die Pausenzeiten geregelt hat und der Arbeitnehmer faktisch auch in der Lage ist die Pausen zu nehmen, zählen diese nicht zur Arbeitszeit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet einzuschreiten und auf die Einhaltung der Pausenzeiten hinzuwirken. Die Pausenzeiten als reguläre Arbeitszeiten zu bezahlen, würde ich Arbeitgebern jedenfalls nicht empfehlen. Sie würden dadurch einen vorsätzlichen Verstoß gegen § 4 Arbeitszeitgesetz dokumentieren, der gemäß 23 Abs. 1 Nr. 1 iVm § 22 Abs. 1 Nr. 2 Arbeitszeitgesetz als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sanktioniert ist."

Quelle: heise online

@junior73: Sollte bei Euch die Pausenzeit nicht geregelt sein, so hast Du mit dem Urteil des Arbeitsgerichts Hamm (Az.: 3 Ca 1634/11) jetzt was in der Hand um etwas gegen das "korrigieren" durch den AG zu unternehmen. ...und wenn Ihr schon an der BV dran seit, regelt die Pausen!!

M
Moreno

11.07.2019 um 13:43 Uhr

,,Das Kernproblem ist folgendes: Die Arbeitnehmer machen ihre vorgeschriebenen Pausen. Der AG ist schlicht mit der Arbeitsleistung nicht zufrieden, unterstellt den Kollegen,, Zitat Junior §§Reiter es geht nicht darum, dass die AN die Pause durch schreiben.

§
§§Reiter

11.07.2019 um 14:01 Uhr

Zitat von moreno: ,,Das Kernproblem ist folgendes: Die Arbeitnehmer machen ihre vorgeschriebenen Pausen. Der AG ist schlicht mit der Arbeitsleistung nicht zufrieden, unterstellt den Kollegen,, Zitat Junior §§Reiter es geht nicht darum, dass die AN die Pause durch schreiben."

Oh, das hab ich wohl überlesen!

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