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Informationspflicht des AG

M
magictom
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG hat mit Zustimmung des AR mit einem anderen Unternehmen einen Kooperationsvertrag mit dem Ziel einer Fusion abgeschlossen. Hätte hier nicht der BR VORHER darüber rechtzeitig und umfassend unterrichtet werden müssen ? Der AG argumentiert damit, daß in diesem ersten Schritt "nur Zahlen" ausgetauscht werden sollen und daß bisher noch nichts Konkretes vereinbart wurde. Wie ist eure Meinung dazu ?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

28.01.2016 um 10:32 Uhr

mag sein - aber ich würde mich jetzt nicht daran festbeißen. Das Leben geht weiter und es scheint doch so, als würde eine Betriebsänderung anstehen; § 111 BetrVG. Und da gibt es viel zu besprechen und zu regeln

Also in die Zukunft schauen und agieren.

P
paula

28.01.2016 um 18:37 Uhr

ob das ein Fall des § 111 BetrVG wird, wird die Zeit zeigen.... es kann sein aber es kann auch eben nicht sein...

habt ihr einen WA?

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