Erstellt am 26.02.2014 um 10:32 Uhr von Widder
Da ich nicht weiss, warum du solche Befürchtungen hast, rate ich dir. Ruhe bewahren und die Wahlen abwarten.
Wenn du es 15 Jahre gemacht hast, kann es ja wohl gar nicht so schlecht gewesen sein.
Kopf hoch
Erstellt am 26.02.2014 um 10:54 Uhr von Aufgabe
bislang gab es Persönlichkeitswahlen, nun führen wir eine Listenwahl durch.
Erstellt am 26.02.2014 um 11:08 Uhr von Kölner
...und Du bist auf der falschen Liste?
Sage mir: Wer, wenn nicht DU, sollte wissen, was jetzt zu tun ist? Und: Warst Du überhaupt freigestellt? Dann gilt ja § 38 BetrVG
Egal.
Übrigens:
Jammern hilft nicht.
Erstellt am 26.02.2014 um 14:21 Uhr von gironimo
Ich würde jedenfalls erst einmal den AG in die Pflicht nehmen.
Wie Kölner schon schreibt, bei Freistellung nach § 38 BetrVG gilt ja Abs. 4 insbesondere. Hier gibt es dann vielleicht Nachholbedarf des AG.
Aber natürlich gilt für alle BRs § 78 BetrVG. Also - was dann?
Da wendest Dich an den AG und erinnerst ihn an seine Pflichten.
Erstellt am 26.02.2014 um 14:32 Uhr von Aufgabe
vielen Dank für die Rückmeldungen
Erstellt am 26.02.2014 um 16:17 Uhr von polybär
@Aufgabe,
der AG wird dich schon unter bringen, ich hoffe du hast dich fortgebildet in deinem KERN beruf und bist auf dem lauffenden, ggf hast du selber vorschläge was du machen möchtest.die frage ist eher ab wann du aktiv werden musst und ob du überhaupt den anfang machen musst. ggf bist du kein brv mehr aber immer noch in der freistellung.ich meine das der ag dich unterbringen wird weil er es muss, incl einarbeitung und berügsichtigung deiner kompetenzen.
der rest liegt an dir! Auch wann du aus dem sumpf kommst.
Erstellt am 26.02.2014 um 16:51 Uhr von Globus
Hmmm, vorher Persönlichkeitswahl - vermutlich, weil nur eine Liste eingegangen ist... Dann wird es spannend, wenn @Aufgabe nicht genug Stützungsunterschriften für eine weitere Liste bekommt...
Aber alles hätte wäre wenn... auch ich finde es von jemanden, der 15 Jahre im BR ist seltsam, eine solche Frage zu lesen...
Erstellt am 27.02.2014 um 19:37 Uhr von Ottomusik
Aufgabe ist 15 Jahre Betriebsratsvorsitzender wie er schreibt, im BR wird er sicherlich länger sein. Wie viele Listen gibt es? Auf welcher Liste sind die anderen bisherigen BR-Mitglieder? Tut mit ja leid für Dich, aber Betriebsrat ist ein Ehrenamt und kein Amt auf Lebenszeit. Wie schon erwähnt, hoffentlich hast Du Dich in Deinem Beruf weitergebildet. Und wenn Du gute Arbeit geleistet hast, dann musst Du doch keine Befürchtungen haben. Und kommt es anders, so wird dies auch seinen Grund haben.
Erstellt am 27.02.2014 um 19:56 Uhr von Globus
ich verstehe nciht, was jetzt wirklich gefragt ist....???
Erstellt am 27.02.2014 um 19:58 Uhr von Snooker
die vielleicht kommende Tätigkeit als stinknormaler Beschaftigter
Erstellt am 27.02.2014 um 20:35 Uhr von Globus
und wo genau ist das problem?
Erstellt am 27.02.2014 um 20:45 Uhr von Snooker
vielleicht einfach das er raus ist aus dem produktiven Geschäft weil er sich die letzten 15 Jahre nicht gekümmert hat