Hallo, habe ein Problem mit der Stundenabrechnung. Bisherige Lösung in meinem Betrieb (Gesundheitswesen) war, alle Stunden, ob tageweise, oder stundenweise angesammelt, wurden als Mehrarbeit tituliert und man konnte diese Stunden immer als ganze Schichten abfeiern. Eine Vergütung fand nicht statt. Mit Datum 01.10.07 hat unsere Verwaltung verschiedene Konten eingeführt, um zwischen Stunden die im Rahmen der Gleitzeit anfallen gegenüber Stunden die als Schichten anfallen und angeordneten Überstunden zu unterscheiden. Es soll somit auch sichergestellt werden, dass Überstunden auch mit Zuschlägen vergütet werden. An und für sich ist gegen diese Regelung kein Einwand vorhanden. Das Problem ist nur, dass jetzt alle Stunden, die vor dem 1.10 angefallen sind, im Gleitzeitkonto(GZK) erscheinen, keine im Freizeitkonto(FZK) schon garnicht im Überstundenkonto(ÜSK). Eine Betriebsvereinbarung gibt es zu diesem Thema nicht. Nach Rücksprache mit der Verwaltung, wäre das nicht schlimm, da alle Stunden am Ende des Jahres(30.09.2008) gegengerechnet werden. Das Problem für mich ist, dass ich nun im GZK 60 Stunden im Plus bin, und weil ich, ohne Über die Regelung informiert zu sein 4 Tage Ü-Frei im Oktober genommen habe 30 Stunden im FRZ im Minus bin. Nun stellt sich für mich das Problem, wird Ende des Jahres abgerechnet und es verändert sich nichts mehr an den Stunden, sagt mein AG sie haben 4 Schichten zuwenig gearbeitet, die müssen Sie noch bringen. Die Stunden im GZK können Sie abfeieren, wenn nicht soviel Arbeit anliegt(nicht planbar).
Wer kann was zu rechtlichen Regelungen sagen, bzw. wie man sowas sauber ineinander überführt.
BV´s sind im Moment nicht zu machen, da unser BR untereinander sehr zerstrittenist und eine Klage auf Neuwahlen läuft.
Danke für die Unterstützung