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Suche (Gesamt) Betriebsvereinbarung Salesforce CRM System

B
BR1373
Jun 2019 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, ich bin auf der Suche nach GBVs bzw BV zum Thema CRM / Salesforce. Im wesentlichen geht es mir dabei um Regelungen, welche Daten laut Vereinbarung eingepflegt werden müssen. Wie haben in unserem Unternehmen schon länger ein CRM System, dass jetzt durch Salesforce ersetzt werden soll. Hierbei sollen die eintragungspflichtigen Daten aber deutlich erhöht werden. Vor allem sollen hier auch relevante Telefonate unserer Außendienstler mit eingepflegt werden. Da unsere Außendienstler teilweise 50 - 100 Telefonate täglich haben, erhöht sich hier die Arbeitszeit deutlich. Deshalb interessieren mich hier Regelungen con anderen Unternehmen zu diesem Them. Danke im Voraus.

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Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

12.06.2019 um 14:29 Uhr

Auch hier - lieber Sachverständigen (§ 80 Abs.3 BetrVG) hinzuziehen.

Bedenkt, dass ihr durch eine BV es dem Arbeitgeber überhaupt erst ermöglicht, Daten zu erfassen und zu verarbeiten, die ohne BV nach dem BDSG überhaupt nicht erfasst werden dürfen, weil es an einer Zweckbestimmung mangelt.

Da haben sich schon viele BRs vor die Karre spannen lassen.

P
Pjöööng

12.06.2019 um 14:47 Uhr

Zitat (kratzbuerste): "Bedenkt, dass ihr durch eine BV es dem Arbeitgeber überhaupt erst ermöglicht, Daten zu erfassen und zu verarbeiten, die ohne BV nach dem BDSG überhaupt nicht erfasst werden dürfen, weil es an einer Zweckbestimmung mangelt."

Du stehst also auf dem Standpunkt dass so eine Software in Betrieben ohne BR gar nicht eingesetzt werden darf?

K
kratzbürste

12.06.2019 um 16:49 Uhr

Quatsch - da will wieder jemand oberschlau sein.

P
Pjöööng

12.06.2019 um 17:25 Uhr

Sorry, Du scheinst über Deine Aussage bisher nicht nachgedacht zu haben.

Ohne BV dürften diese Daten nicht erfasst werden, da es an einer "Zweckbestimmung" mangele, das ist doch Deine Darstellung? Und erst durch eine BV werde das es ernmöglicht, diese Daten zu erfassen?

Das heißt doch im Umkehrschluss, dass ohne BV die Datenerfassung nicht möglich ist und ohne BR gibt es nunmal keine BV...

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