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Im System einloggen während Kurzarbeit

T
Thomas_D
Apr 2020 bearbeitet

Hallo, wir haben Kurzarbeit und haben auch eine BV dazu. Des Weiteren haben wir ein "Gut zu Wissen" zur Kurzarbeit, welches von der Personalabteilung bereit gestellt wird. Nun gibt es "pflichtbewusste" Kolleginnen und Kollegen, die trotz Einteilung zur Kurzarbeit "kurz mal" ins System schauen und sich dazu von zu Hause im System einloggen. Wird dann ein Problem festgestellt, dann wird dieses eben "kurz" gelöst, alles zum Wohle der Firma. In dem Dokument "Gut zu Wissen" steht irgendwo geschrieben, dass man sich während der Kurzarbeit nicht ins System einloggen soll, da diese Logdaten evtl. von der Agentur für Arbeit ausgewertet werden könnten. Nun unsere Fragen: Muss der BR prüfen, ob und wie die eingeteilte Kurzarbeit eingehalten wird und die Kolleginnen und Kollegen auf evtl. rechtliche Folgen (sofern es diese geben kann) hinweisen)? Kann es durch das Einloggen überhaupt negative Folgen für die Kolleginnen und Kollegen geben? Während man in Kurzarbeit ist, sollte man ja dennoch erreichbar sein - rechtfertigt dass das Einloggen im System?

Leider mehrere Fragen, aber vielleicht hat dazu schon jemand Erfahrung...

Viele Grüße

Thomas

94305

Community-Antworten (5)

K
Kjarrigan

06.04.2020 um 12:15 Uhr

Mal kurz die Mails checken wird imho nicht schädlich sein. Auch glaube ich kaum das die ARGE investigativ tätig sein wird und sich Log Dateien von Unternehmen anschauen wird.

D
DummerHund

06.04.2020 um 12:55 Uhr

Sehe ich in dem Fall genau so. Macht euch nicht arbeit wo keine ist.

S
stehipp

06.04.2020 um 13:25 Uhr

Ich denke doch auch, dass die ARGE aktuell Besseres zu tun hat. Und es ist ja auch irgendwie gut, wenn es Kollegen gibt, die auch in dieser Situation sich auf dem Laufenden und den Laden am Laufen halten wollen. Es sollte aber bei dem " KURZ" und "MAL" bleiben. Wenn daraus dann ein "LÄNGER" und "DAUERND" wird, ist das sicherlich nicht der Sinn der Sache. Allerdings sehe ich uns BRs hier nicht in der Rolle des Aufpassers.

P
Pjöööng

06.04.2020 um 13:41 Uhr

Arbeiten und der Bezug von Kurzarbeitergeld für diese Zeiten schließen sich gegenseitig aus.

"Wird dann ein Problem festgestellt, dann wird dieses eben 'kurz' gelöst, alles zum Wohle der Firma.", das nennt man "arbeiten".

Die Kombination von diesem Verhalten und dem Bezug von Kurzarbeitergeld dürfte also eine Betrugshandlung sein. Daran ändert auch ein eventuell nur geringes Entdeckungsrisiko nichts. Da auf Grund der Umstände jetzt schon klar ist, dass es zu zunehmenden Betrügereien mit dem Kurzarbeitergeld kommen wird, laufen sich einige Staatsanwaltschaften auch schon warm. Ob diese dann wirklich gegen die "richtig bösen Buben" ermitteln um denen das Handwerk zu legen, oder eher gegen die "alltäglichen" Betrügereien um möglichst schnelle Erfolge nachweisen zu können wird sich dann zeigen.

Es wäre hier Sache des Arbeitgebers die verbliebene Arbeit so zu organisiseren, dass es zu keinen Gesetzesverstößen kommt.

B
BRHamburg

06.04.2020 um 20:16 Uhr

Interesand wird es, wenn durch solche Aktionen die Kurzarbeiter Quote unter die 10% Marke rutschen sollte und die Arge kein Kurzarbeitergeld zahlt.

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