Erstellt am 02.12.2016 um 16:30 Uhr von gironimo
Dann muss eben die Schicht früher enden oder die Spätschicht später beginnen.
BR-Tätigkeit ist keine Arbeit im Sinne des ArbZG - sondern ein Ehrenamt. Trotzdem hat der BR nach gängiger Rechtsssprechung Anspruch auf Ruhezeiten, die natürlich nur von den üblichen Schichtzeiten abgezogen werden können.
Erstellt am 03.12.2016 um 12:40 Uhr von Challenger
Tach auch,
ergänzend zu gironimo : Guuugel mal
LAG Köln vom 19.12.2013 - 12 Sa 682/13 -
LAG Hamm vom 20.o2.2015 -13 Sa 1386/14 -
BAG vom 07.06.1989 - 7 AZR 500/88 -
Erstellt am 06.12.2016 um 15:55 Uhr von AxelT
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