Erstellt am 13.12.2022 um 07:55 Uhr von Dummerhund
Hier hilft wohl nur mit dem AG reden und ihm noch mal die private Situation darlegen. Ich befinde mich selbst in einer Pflegestufe und weiß daher in etwa um diese Situation. Es ist ja nicht nur das immer einer von euch bei dem zu Pflegenden zugegen sein muss. Neben Sachmittel werdet ihr bestimmt auch einen finanziellen Obolus von der KK erhalten. Letzteres würde dann ja auch noch weg fallen, wenn die Betreuung nicht mehr gegeben wäre. Legt euch alles zurecht und redet mit dem AG; denn nur mit Forderung kommt man in der Probezeit meistens nicht weit.
Erstellt am 13.12.2022 um 08:24 Uhr von sinchen2712
Danke für deine Antwort. Ja genau so ist es. Na schauen wir mal wie es weiter geht.
Erstellt am 13.12.2022 um 13:27 Uhr von Challenger
Existiert ein Betriebsrat ?
Erstellt am 13.12.2022 um 13:41 Uhr von sinchen2712
Erstellt am 13.12.2022 um 14:17 Uhr von Kampfschwein
Der Betriebsrat hat nach §87 Abs.1, Nr. 2&3 BetrVG ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht, auch was die Schichtarbeit anbetrifft. Das heißt, dass der BR zuvor seine Zustimmung erteilt haben muss. Er soll auf jeden Fall zunächst mit dem AG reden. Denn es kann ja sein, dass der BR zuvor seine Zustimmung erteilt hat. Gefühlsmäßig denke ich, eher nicht. Wenn das Gespräch mit dem AG nichts bringt, dann kann er sich an den BR wenden.
Erstellt am 13.12.2022 um 14:29 Uhr von Dummerhund
Diese Antwort wurde von "Dummerhund" gelöscht.