Seminar an einem Feiertag
Mein BR-Kollege und ich war vor Kurzem zu einem BR-Seminar, das leider so dumm fiel, dass wir dafür einen Feiertag opfern mußten und natürlich auch gerne geopfert haben. Nun haben wir uns natürlich die 8 Stunden für diesen Feiertag gut geschrieben, so dass er als Überstunden galt. Unser AG hat uns diese Stunden aber gestrichen, er war der Meinung, dies sei unser persönliches Pech. Ist das so richtig?
Community-Antworten (8)
13.11.2007 um 12:59 Uhr
@moon, überleg mal, der Feiertag wäre doch, wenn ihr nicht auf Schulung gewesen wärt, normalerweise bezahlt worden, oder? Mit den Überstunden, die im übrigen sowieso keine Überstunden wären, sondern Freizeitausgleich, wäre der Tag doch doppelt "bezahlt".
13.11.2007 um 14:21 Uhr
... genau um den Freizeitausgleich geht es mir, den mein AG mir verweigert. Hätte ich die Schulung nicht gehabt, hätte ich meinen freien Tag gehabt, so aber nicht, ich habe gearbeitet.
13.11.2007 um 14:29 Uhr
moon, Lass mich raten Thema auf dem Seminar war mit Bestimmung bei Überstunden .-()
Der BR hat doch Beschlossen das Du dort diese Zeit Arbeiten musst und der Ag hatte doch auch keinen einwand ?!
Der Ag wird dir die Stunden also "gut" schreiben müssen allerdings als Überstunden mit Zuschlägen mhhh das wohl nicht .
13.11.2007 um 14:32 Uhr
... nein, Mitbestimmung war nicht das Thema, aber zugestimmt haben einmal der BR und zum anderem auch der AG. Auf die Zuschläge habe ich keinen Anspruch gestellt, ich wollte nur meinen Freizeitausgleich, mehr nicht. Das ist wahrscheinlich zuviel verlangt.
13.11.2007 um 15:00 Uhr
@moon Hüstel... ...ich könnte mir vorstellen, dass das BAG-Urteil 7 AZR 292/89 recht interessant ist. Der AG könnte/wird demnach vermutlich mit seiner Auffassung recht behalten!
13.11.2007 um 15:50 Uhr
moon
Ich will ein Kind von dir
13.11.2007 um 16:44 Uhr
@moon
Was war das für ein feiertag,wo war das seminar.
13.11.2007 um 16:56 Uhr
Doc Rille
Tag der Trabanten in der Wartburg. Thema mittbestimmung in der Sonder Förder Zone
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