Erstellt am 13.11.2007 um 11:59 Uhr von Mona-Lisa
@moon,
überleg mal, der Feiertag wäre doch, wenn ihr nicht auf Schulung gewesen wärt, normalerweise bezahlt worden, oder?
Mit den Überstunden, die im übrigen sowieso keine Überstunden wären, sondern Freizeitausgleich, wäre der Tag doch doppelt "bezahlt".
Erstellt am 13.11.2007 um 13:21 Uhr von moon
... genau um den Freizeitausgleich geht es mir, den mein AG mir verweigert. Hätte ich die Schulung nicht gehabt, hätte ich meinen freien Tag gehabt, so aber nicht, ich habe gearbeitet.
Erstellt am 13.11.2007 um 13:29 Uhr von waschbär
moon,
Lass mich raten Thema auf dem Seminar war mit Bestimmung bei Überstunden .-()
Der BR hat doch Beschlossen das Du dort diese Zeit Arbeiten musst und der Ag hatte doch auch keinen einwand ?!
Der Ag wird dir die Stunden also "gut" schreiben müssen allerdings als Überstunden mit Zuschlägen mhhh das wohl nicht .
Erstellt am 13.11.2007 um 13:32 Uhr von moon
... nein, Mitbestimmung war nicht das Thema, aber zugestimmt haben einmal der BR und zum anderem auch der AG.
Auf die Zuschläge habe ich keinen Anspruch gestellt, ich wollte nur meinen Freizeitausgleich, mehr nicht. Das ist wahrscheinlich zuviel verlangt.
Erstellt am 13.11.2007 um 14:00 Uhr von Kölner
@moon
*Hüstel*...
...ich könnte mir vorstellen, dass das BAG-Urteil 7 AZR 292/89 recht interessant ist.
Der AG könnte/wird demnach vermutlich mit seiner Auffassung recht behalten!
Erstellt am 13.11.2007 um 14:50 Uhr von Sonnenschein
moon
Ich will ein Kind von dir
Erstellt am 13.11.2007 um 15:44 Uhr von DocPille
@moon
Was war das für ein feiertag,wo war das seminar.
Erstellt am 13.11.2007 um 15:56 Uhr von moonlight
Doc Rille
Tag der Trabanten in der Wartburg. Thema mittbestimmung in der Sonder Förder Zone