Erstellt am 19.09.2013 um 11:39 Uhr von rolfo
Kommt darauf an, ist der Weg während der Arbeitszeit zurückzulegen, dann ja. Es gibt Seminaranbieter da ist Anreise z.B. am Sonntag, wenn das bei dir kein regulärer Arbeitstag ist hast du Pech. Das ist dann betriebsratsbedingt, ergo, keine Arbeitszeit
Erstellt am 19.09.2013 um 12:08 Uhr von gironimo
Die Arbeitsgerichtsurteile über Fahrzeit = Arbeitszeit oder nicht, füllt Bände.
Aber wie rolfo schon schreibt: Am unproblematischsten ist es während der betriebsüblichen Arbeitszeit zu fahren.
Du kannst Dich auch an den Seminaranbieter wenden, der je nach Lage des Seminars bestimmt auch das passende Urteil hat. Beachte auch die betrieblichen Reiserichtlinien.