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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Weg zum Seminar

I
indira
Nov 2016 bearbeitet

Frage an Euch Kluge: Der Weg zum und vom Seminar gilt als Arbeitszeit. (oder irre ich mich?) Gibt es dazu eventuell auch ein Gerichtsurteil? Vielen Dank und Gruß indira

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Community-Antworten (2)

R
rolfo

19.09.2013 um 13:39 Uhr

Kommt darauf an, ist der Weg während der Arbeitszeit zurückzulegen, dann ja. Es gibt Seminaranbieter da ist Anreise z.B. am Sonntag, wenn das bei dir kein regulärer Arbeitstag ist hast du Pech. Das ist dann betriebsratsbedingt, ergo, keine Arbeitszeit

G
gironimo

19.09.2013 um 14:08 Uhr

Die Arbeitsgerichtsurteile über Fahrzeit = Arbeitszeit oder nicht, füllt Bände. Aber wie rolfo schon schreibt: Am unproblematischsten ist es während der betriebsüblichen Arbeitszeit zu fahren.

Du kannst Dich auch an den Seminaranbieter wenden, der je nach Lage des Seminars bestimmt auch das passende Urteil hat. Beachte auch die betrieblichen Reiserichtlinien.

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