Erstellt am 13.11.2007 um 11:49 Uhr von Mona-Lisa
@LisaS,
der Ansprechpartner für den Rechtsanwalt ist der Arbeitgeber, nicht ihr!
Wie du schon selbst sagst, sind das innerbetriebliche Dokumente und ich würde an eurer Stelle diese Schreiben nicht rausgeben.
Verweist den RA an euren Chef!
Erstellt am 13.11.2007 um 12:16 Uhr von wölfchen
. . . und dieser wird, eine ehrliche Haut, die er nun mal ist, dem RA des AN sämtliche für ihn ungünstigen Unterlagen bereitwillig und uneigennützig übergeben . . .
Erstellt am 13.11.2007 um 13:04 Uhr von uhu
@LisaS
Mona-Lisa hat Recht, der RA muß sich an den AG halten; sofern der BR im Rahmen der Anhörung zur beabsichtigten fristlosen Kündigung seine Bedenken schriftlich geäußert hat, ist der AG verpflichtet, dies dem betroffenen AN auszuhändigen (oder seinem Anwalt);
auf Anfrage des RA könntet ihr, der BR, mündlich Auskunft geben; sollte der RA annehmen, dass die Kündigung unwirksam ist, weil der AG §102 Abs.1 BetrVG zuwider gehandelt hat, dann wird der RA das im Kündigungsschutzverfahren anbringen;
Erstellt am 13.11.2007 um 14:04 Uhr von Kölner
@wölfchen
Deine Haltung in Ehren...aber sie entspricht nicht dem Gesetz. Egal - das hatten wir ja schon einmal.
@LisaS
Man könnte dem Anwalt auch empfehlen, den BR als Zeugen vor Gericht zu benennen. Da geht dann mehr...
Erstellt am 13.11.2007 um 14:48 Uhr von waschbär
Genau ...
und warum ...? !!!
aufgrund Ihrer Informations- und Mitbestimmungsrechte in zahlreichen Angelegenheiten involviert sind,
meistens mehr Informationen haben als Ihre Kollegen und
als Zeuge tendenziell *Lach*zuverlässiger sind als andere Personen.
Na ob das auch für Waschbären gilt ???!! Ein waschbär vorm Richter .... Das würde ja auch im TV gut ankommen .-)