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Herausgabe von innerbetrieblichen Dokumenten an RA

L
LisaS
Jan 2018 bearbeitet

Ein AN ist fristslos, ersatzweise fristgemäß gekündigt worden. Sein RA möchte nun vom BR die Anhörungsunterlagen, also die Unterlagen vom AG an den BR, zugeschickt bekommen. Ist das übliches Vorgehen bzw. erlaubt?

5.03005

Community-Antworten (5)

M
Mona-Lisa

13.11.2007 um 12:49 Uhr

@LisaS, der Ansprechpartner für den Rechtsanwalt ist der Arbeitgeber, nicht ihr! Wie du schon selbst sagst, sind das innerbetriebliche Dokumente und ich würde an eurer Stelle diese Schreiben nicht rausgeben. Verweist den RA an euren Chef!

W
wölfchen

13.11.2007 um 13:16 Uhr

. . . und dieser wird, eine ehrliche Haut, die er nun mal ist, dem RA des AN sämtliche für ihn ungünstigen Unterlagen bereitwillig und uneigennützig übergeben . . .

U
uhu

13.11.2007 um 14:04 Uhr

@LisaS Mona-Lisa hat Recht, der RA muß sich an den AG halten; sofern der BR im Rahmen der Anhörung zur beabsichtigten fristlosen Kündigung seine Bedenken schriftlich geäußert hat, ist der AG verpflichtet, dies dem betroffenen AN auszuhändigen (oder seinem Anwalt); auf Anfrage des RA könntet ihr, der BR, mündlich Auskunft geben; sollte der RA annehmen, dass die Kündigung unwirksam ist, weil der AG §102 Abs.1 BetrVG zuwider gehandelt hat, dann wird der RA das im Kündigungsschutzverfahren anbringen;

K
Kölner

13.11.2007 um 15:04 Uhr

@wölfchen Deine Haltung in Ehren...aber sie entspricht nicht dem Gesetz. Egal - das hatten wir ja schon einmal.

@LisaS Man könnte dem Anwalt auch empfehlen, den BR als Zeugen vor Gericht zu benennen. Da geht dann mehr...

W
Waschbär

13.11.2007 um 15:48 Uhr

Genau ... und warum ...? !!!

aufgrund Ihrer Informations- und Mitbestimmungsrechte in zahlreichen Angelegenheiten involviert sind, meistens mehr Informationen haben als Ihre Kollegen und als Zeuge tendenziell Lachzuverlässiger sind als andere Personen.

Na ob das auch für Waschbären gilt ???!! Ein waschbär vorm Richter .... Das würde ja auch im TV gut ankommen .-)

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