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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitgeber verweigert Herausgabe von Personallisten

S
SandraT
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle! Dringendes Problem... Wir sind in einer Firma mit meines Wissens 19 Wahlberechtigten dabei, erstmals einen Betriebsrat zu gründen. Ich zähle zu den drei Einladenden für die Betriebsversammlung, welche am 01.08. stattfinden wird, und ich werde auch kandidieren.

Seit der Arbeitgeber von der geplanten Gründung weiß, wehrt er sich mit Zähnen und Klauen. Speziell ich werde so sehr vom Arbeitgeber angegangen, dass ich bereits Strafanzeige gestellt habe (versuchter körperlicher Übergriff sowie öffentliche Beleidigungen).

Das regle ich allerdings selbst. Viel dringender ist für mich die Problematik, dass der Arbeitgeber sich (selbstverständlich...) weigert, die Personallisten herauszugeben, welche für die Erstellung der Wählerliste notwendig sind. Aus irgendeinem Grund finde ich hierzu keine Hilfe im Netz, wie wir nun trotzdem an diese Personallisten kommen oder wie wir die Wählerliste trotzdem rechtsgültig für die Wahlversammlung erstellen können.

Gibt es Möglichkeiten?

2.33208

Community-Antworten (8)

G
gironimo

28.07.2013 um 13:57 Uhr

Na das geht dann über das Gericht. Dazu kannst Du (Mitgliedschaft vorausgesetzt) die Hilfe der Gewerkschaft in Anspruch nehmen.

Vielleicht wehrt sich der AG auch so, weil es dann doch etwas mehr als 20 AN sind.....

H
Hartmut

28.07.2013 um 14:06 Uhr

Erst mal willkommen hier im Forum. Respekt vor deinem Mut angesichts dieser Umstände!!

Du brauchst Hilfe vor Ort, kontaktiere die Gewerkschaft. Der nächste Ansprechpartner könnte das Arbeitsgericht sein, aber das solltest du soweit möglich mit der Gewerkschaft koordinieren. Viel Glück und Erfolg!!

P
pillepalleTR

28.07.2013 um 14:28 Uhr

"dass der Arbeitgeber sich (selbstverständlich...) weigert" Wieso "selbstverständlich"??? Würde der AG die gesetzlichen Bestimmungen kennen, wäre etwas anderes selbstverständlich, nämlich die Herausgabe der verlangten Unterlagen: §2 Abs. 2 Wahlordnung (WO) zum BetrVG (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrvgdv1wo/gesamt.pdf): "(2) Der Arbeitgeber hat dem Wahlvorstand alle für die Anfertigung der Wählerliste erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er hat den Wahlvorstand insbesondere bei Feststellung der in § 5 Abs. 3 des Gesetzes genannten Personen zu unterstützen"

"hat" bedeutet hier MUSS!!

Außerdem sollte er in dem Zusammenhang auch §119 BetrVG kennen: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrvg/gesamt.pdf

Was ich damit sagen möchte: ihr habt einen RECHTSANSPRUCH darauf! Diesen (eindeutigen) Anspruch könnt ihr vorm Arbeitsgericht auch durchsetzen.

H
Hoppel

28.07.2013 um 14:43 Uhr

@ SandraT

Eine Gewerkschaft wird sich bei der Betriebsgröße vermutlich nicht sonderlich engagieren, aber nachfragen solltet Ihr. Gibt es bei Euch überhaupt Gewerkschaftsmitglieder?

Ihr solltet aber nicht allzu viel Zeit verlieren und die Rechtantragsstelle Eures zuständigen Arbeitsgerichts kontaktieren und gegen den AG eine einstweilige Verfügung zur Vorlage einer Mitarbeiterliste an den Wahlvorstand erwirken.

Siehe auch: https:www.verdi-bub.de/urteil/einstweilige-verfuegung-gegen-arbeitgeber-zur-vorlage-einer-mitarbeiterliste-an-den-wahlvorstand/

S
SandraT

28.07.2013 um 15:00 Uhr

Danke euch für die Hilfe!!

In der Firma bin ich die einzige, die in der Gewerkschaft ist. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen rühre ich jedoch fleißig die Werbetrommel, dass ein signifikanter Teil der Belegschaft Gewerkschaftsmitglied wird. Kommuniziert habe ich mit der Gewerkschaft bereits, aber es kam genau das heraus, was du sagtest, Hoppel -- es wird sich nicht sonderlich engagiert. Zumindest bekomme ich Beratung und ich halte die Gewerkschaft einfach auf dem Laufenden.

@pillepalleTR: Bei diesem Arbeitgeber ist das leider selbstverständlich. Er wehrt sich mit allem, was ihm zur Verfügung steht. Die oben erwähnte Strafanzeige bezieht sich auf das strafrechtlich Relevante, darüber hinaus hat der Arbeitgeber noch viel mehr gemacht: mir mit Kündigung gedroht, mit Beurlaubung, mit Reduktion meines Gehalts auf 500 Euro, mit Rausschmiss von Teilen der an der Wahlversammlung teilnehmenden Belegschaft, mit Verlegung meines Arbeitsplatzes in den Keller, er pflastert mich aktuell mit wirren Abmahnungen zu (laut Anwalt wirkungslos, trotzdem gehe ich dagegen vor) und Diverses mehr. Ich bin durch meine Lebenserfahrung einiges auszuhalten gewöhnt, das ist für mich also gut wegsteckbar, und ich reagiere adäquat. Die kategorische Weigerung des Arbeitgebers, der gesetzlichen Pflicht nachzukommen, die Wahl weder zu behindern noch zu beeinflussen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen (z. B. Übergabe von Personallisten), war tatsächlich vorhersehbar.

Nochmals danke für eure Hilfe! Mein nächster Schritt ist das Arbeitsgericht (@Hoppel), der Staatsanwalt prüft im Rahmen meines bereits bestehenden Strafantrags auf §241 StGB (Bedrohung) und §185 StGB (Beleidigung) gleichzeitig die Relevanz auf §119 BetrVG.

M
mitleserinnenn

28.07.2013 um 16:05 Uhr

Mache den Koll klar, dass gerade heute der Rechtsschutz als Mitglied der Gewerkschaft sehr wichtig ist. Ganz besonders bei AG welche sich so verhalten.

F
Friwi

28.07.2013 um 16:09 Uhr

Würd mich interessieren was dabei rausgekommen ist. Poste doch nochmal nach der Wahl oder so. Wenn man das hier darf.

K
Kölner

28.07.2013 um 23:34 Uhr

@mitleser... Der Rechtsschutz bei einer Versicherung ist sehr oft besser und günstiger als der in der Gewerkschaft. Aber darauf kommt es in diesem fall ja auch nicht an. Also sachlich bleiben!

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