Ich verfolge in unserem Unternehmen unter anderem betriebswirtschaftliche Aspekte und habe von meiner Aufgabenstellung her Einblick in Bilanz, GuV und andere Auswertungen. Darüber hinaus bin ich Mitglied im Wirtschaftsausschuss.
Kann ich meine berufliche Funktion nutzen, um dem Wirtschaftsausschuss Informationen zu liefern oder muss ich als Mitarbeiterin der Buchhaltung und kaufm. Leitung Stillschweigen bewahren, über Themen die die Unternehmensleitung dem WA nicht "freiwillig" zur Verfügung stellt?