Erstellt am 09.11.2007 um 17:42 Uhr von Z.Ickig
Wenn du deine Stelle gerne behalten möchtest, solltest du besser schweigen.
Zwar gibt es eine gesetzliche Informationspflicht gegenüber dem WA, aber ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nachkommt, entscheidet er selbst. Auch um "rein vorbeugend" einen Gesetzesverstoß vom Ag abzuwenden, darfst du eigenmächtig keine Infos weitergeben. Aus anderen Gründen erst recht nicht.
Erstellt am 09.11.2007 um 17:55 Uhr von Immie
@Z.Ickig
..ob und in welchem Umfang er dieser Informationspflicht nachkommt entscheidet er selbst...?
@Asolo
Unterlagen anfordern, zur Not ein zweites mal, dann die Sache an den BR übergeben, wenn die Unterlagen dann immer noch nicht ankommen weil der AG meint sie stehen euch nicht zu entscheidet die Einigungsstelle.
Erstellt am 09.11.2007 um 18:23 Uhr von pirat
@Asolo,
Mitglied im Wirtschaftsausschuss. Kann ich meine berufliche Funktion nutzen, um dem Wirtschaftsausschuss Informationen ......
Was hälst du davon?
Meinungsäußerungsfreiheit..
Jede(r) ArbeitnehmerIn hat grundsätzlich das Recht auf freie Äußerung seiner Meinung. Er genießt insoweit
den Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG.
Hinweis: Auch die Wirtschaftsausschussmitglieder können sich auf das im Grundgesetz verbriefte Recht (der Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.5.1992 - 1 BvR 126/85 in Der Betrieb 1992, S. 2638) berufen. Im Einzelfall wird abzuwägen sein, ob das Interesse der ArbeitnehmerInnnen auf Weitergabe von Informationen oder das Interesse des Unternehmens an Verschwiegenheitspflicht überwiegt.
Erstellt am 09.11.2007 um 19:03 Uhr von Kölner
@Asolo
Ich will Dir nicht zu nahe treten, aber das was Du weisst ist weder ein Geheimnis noch kann man daraus einen Interessenkonflikt konstruieren.
Ganz im Gegenteil kann Deine Arbeit für einen WA sehr nützlich sein.
Erstellt am 09.11.2007 um 22:36 Uhr von K.Etzer
"Jede(r) ArbeitnehmerIn hat grundsätzlich das Recht auf freie Äußerung seiner Meinung. Er genießt insoweit den Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG."
Ach was?! Ich denke, es gibt einen bedeutsamen Unterschied zwischen "Meinung" und aus beruflichen Gründen" gewonnenen Erkenntnissen. Ich pflilchte daher Z.Ickig bei und rate dringend zum Maulkorb!
Erstellt am 10.11.2007 um 10:43 Uhr von Immie
@Asolo
Du weisst zumindest welche Unterlagen der WA einfordern sollte:-)
Zur Not mit Hilfe des BR,über Einigungsstelle und/oder ArbG
Erstellt am 10.11.2007 um 10:47 Uhr von pirat
@Zickiger... Ketzer,
einen Ketzer mit Maulkorb.........cool!
Es ist immer ein Spagat in einer Schlüsselposition, berufliche Karriere und Betriebsratstätigkeit. Siehe @4
Wenn das nicht geht.........