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Information des WA

S
spargelstange
Nov 2016 bearbeitet

hallo zusammen, mehrfach haben wir für die arbeit unseres WA unterlagen vom AG (speziell die leistungs-und qualitätsvereinbarungen)angefordert. dies wurde uns mit dem hinweis"streng geheimhaltungsbedürftig" abgelehnt.diese vereinbarungen sind aber in pflegeeinrichtungen die wichtigste grundlage zur personalbemessung,also durchaus interessant für einen WA. hat jemand gleiche erfahrungen gemacht oder gibt es hinweise, wie wir unseren AG zur bereitstellung der unterlagen bewegen können?

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Community-Antworten (5)

H
hexelein

16.10.2007 um 19:50 Uhr

Versucht doch die Unterlagen direkt vom BR anfordern zu lassen. Denke der hat im Zweifel mehr Durchsetzungskraft über § 92 als WA.

K
Kölner

16.10.2007 um 19:54 Uhr

@spargelstange Ich würde eher über den § 106 und konsequent dann über § 121 BetrVG gehen - aber als BR.

H
hexelein

16.10.2007 um 20:04 Uhr

Ja mei, Kölner , ich hatte spargelstange so verstanden, daß sich der AG genau auf den §106 beruft, wenn er die Herausgabe von "Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen "verweigert. Dort steht das nämlich im Abs.2 drin. Allerdings kann im Rahmen der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" die für beide Seiten gilt, der § 119 gelten, aber auch der nur für den BR.

K
Kölner

16.10.2007 um 22:22 Uhr

@Hexelein Das ist mir klar... ...die vertrauensvolle Zusammenarbeit zu "beklagen" ist aber doch in diesem Fall viel zu "schwach"! Ich würde nochmals drohen, dann warten und dann vor Gericht ziehen. Pflegesätze hin oder her...

S
spargelstange

17.10.2007 um 00:16 Uhr

vielen dank für die freundlichen hinweise. wir haben auch schon das gericht in die engere wahl gezogen,ich denke, man soll nicht immer so lange geduldig sein. auch wenn ich doch ein freund von verhandlungen bin, auf der nase muss man sich nicht herumtanzen lassen.

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