Erstellt am 16.10.2007 um 17:50 Uhr von Hexelein
Versucht doch die Unterlagen direkt vom BR anfordern zu lassen. Denke der hat im Zweifel mehr Durchsetzungskraft über § 92 als WA.
Erstellt am 16.10.2007 um 17:54 Uhr von Kölner
@spargelstange
Ich würde eher über den § 106 und konsequent dann über § 121 BetrVG gehen - aber als BR.
Erstellt am 16.10.2007 um 18:04 Uhr von Hexelein
Ja mei, Kölner , ich hatte spargelstange so verstanden, daß sich der AG genau auf den §106 beruft, wenn er die Herausgabe von "Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen "verweigert. Dort steht das nämlich im Abs.2 drin. Allerdings kann im Rahmen der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" die für beide Seiten gilt, der § 119 gelten, aber auch der nur für den BR.
Erstellt am 16.10.2007 um 20:22 Uhr von Kölner
@Hexelein
Das ist mir klar...
...die vertrauensvolle Zusammenarbeit zu "beklagen" ist aber doch in diesem Fall viel zu "schwach"! Ich würde nochmals drohen, dann warten und dann vor Gericht ziehen. Pflegesätze hin oder her...
Erstellt am 16.10.2007 um 22:16 Uhr von spargelstange
vielen dank für die freundlichen hinweise. wir haben auch schon das gericht in die engere wahl gezogen,ich denke, man soll nicht immer so lange geduldig sein. auch wenn ich doch ein freund von verhandlungen bin, auf der nase muss man sich nicht herumtanzen lassen.