Hallo
Lt. § 107 Abs. 2 ist der Rahmen für die Größe des WA vorgegeben, mindestens 3 höchstens 7.
anschl. steht die Größe des WA legt allein der BR fest.
Nun meine Frage: Ist es Rechtens wenn der BR sich eine Geschäftsordnung gibt, in der steht das der WA aus dem kompl. BR besteht ( 13 er BR ).
Unsere GL sagt ihnen wäre es eh lieber wenn sie gleich den kompl. BR informieren könnten, bevor wieder Ungreimtheiten auftauchen.