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WA aus 13 Mitgliedern?

S
Sanieris
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Lt. § 107 Abs. 2 ist der Rahmen für die Größe des WA vorgegeben, mindestens 3 höchstens 7. anschl. steht die Größe des WA legt allein der BR fest. Nun meine Frage: Ist es Rechtens wenn der BR sich eine Geschäftsordnung gibt, in der steht das der WA aus dem kompl. BR besteht ( 13 er BR ). Unsere GL sagt ihnen wäre es eh lieber wenn sie gleich den kompl. BR informieren könnten, bevor wieder Ungreimtheiten auftauchen.

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Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

02.09.2008 um 12:34 Uhr

@Sanieris, "höchsten's 7" das beantwortet doch deine Frage.......... da ist lt. BetrVG Ende! Das könnt ihr auch nicht mit einer Geschäftsordnung aushebeln! Ich hoffe nur, dass euch klar ist, dass der AG euch für dumm verkaufen will! Denn warum sollte ein WA den gesamten BR nicht korrekt unterrichten können!

K
klinik

03.09.2008 um 09:27 Uhr

Wenn Ihr einen WA habt oder gründen wollt ist das Bilden des WA's die Aufgabe des BR oder GBR. Steht alles im BetrVG. Wir haben auch einen WA, da gehts zur Sache. Der AG ist nicht freiwillig daran interessiert angeforderte Unterlagen zu überlassen. Da sollte man Sattelfest sein im BetrVG und vor allem, es ist nicht sinnvoll den WA mit nur BR's zu besetzen. Macht Euch lieber Gedanken ob Ihr jemanden aus dem Controlling oder rechnungswesen der Firma gewinnen könnt.

Ich empfehle ausreichend Schulung WAI und WA II

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