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Suche für Wirtschaftsausschuss Informationen zum Umgang mit Kennzahlen

H
herz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich suche im Internet nach Hinweisen bzw. Anleitungen für den Wirtschaftsausschuss. Speziell nach dem Umgang mit Kennzahlen. Diese möchte ich so anpassen, das diese eine entsprechende Aussagekraft besitzen und für jeden nachvollziehbar erkennbar sind. Leider habe ich dazu bisher nichts gefunden.

3.28701

Community-Antworten (1)

B
BMW

13.08.2005 um 13:36 Uhr

Hallo, § 37 BetrVG - VI. Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach Abs. 6 123 Auf alle Mitglieder des WA ist die Regelung des Abs. 6 entsprechend anzuwenden (FKHES, Rn. 180; GK-Fabricius, § 107 Rn. 44; Richardi-Richardi/Thüsing, Rn. 111; Däubler/Peter; Rn. 287; vgl. auch Künzl, ZfA 93, 341 [354]; Rädel, AuA 00, 364; zu eng BAG 28. 4. 88, NZA 89, 221, das allerdings den Schulungsanspruch nur für Ausnahmefälle anerkennt, wenn Mitglieder des WA die vom AG zu gebenden Informationen nicht verstehen; ebenso ErfK-Eisemann, Rn. 18), und zwar nicht nur auf die Mitglieder des WA, die zugleich BR-Mitglieder sind (so aber BAG 11. 11. 98, NZA 99, 1119 = AiB 99, 585 mit Anm. Peter; 6. 11. 73, AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972 mit krit. Anm. Kittner; 20. 1. 76, AP Nr. 10 zu § 89 ArbGG 1953; GL Rn. 99; vgl. auch ArbG Weiden 9. 4. 92, BetrR 92, 142; LAG Bremen 17. 1. 84, AuR 85, 132; a. A. HSG, Rn. 129; zur Frage der Schulung von Mitgliedern des WV vgl. § 20 Rn. 38 ff.). Der Anspruch besteht auch, wenn nur Grundkenntnisse für WA-Mitglieder vermittelt werden (LAG Hamm 13. 10. 99, NZA-RR 00, 641). Für Schulungsmaßnahmen der Schwerbehindertenvertretung enthält § 96 Abs. 8 SGB IX eine Sonderregelung (vgl. LAG Berlin 19. 5. 88, DB 88, 1708 sowie Däubler, Das Arbeitsrecht 2, 1486 ff.). Grundsätzlich steht teilzeitbeschäftigten BR-Mitgliedern ein Anspruch auf Schulung in demselben Umfang zu wie vollzeitbeschäftigten, allerdings mit der Maßgabe, dass der AG ihnen die arbeitsfreie Zeit bis zur Höhe der Arbeitszeit eines vollbeschäftigten BR-Mitglieds zu vergüten hat (vgl. Rn. 135 ff.).

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