Erstellt am 25.10.2007 um 22:57 Uhr von Akira
Hallo Franzi
hier schon mal etwas:
Verbindliche Grenzwerte für das Heben und Tragen von Lasten sind in Deutschland nur in einigen speziellen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und im Mutterschutzgesetz aufgeführt. Danach dürfen werdende Mütter regelmäßig nur Lasten bis 5 kg und gelegentlich bis 10 kg heben oder tragen. Im Jugendarbeitsschutzgesetz wird lediglich darauf hingewiesen, dass Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden dürfen, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen oder ihre Gesundheit schädigen. Als Orientierungswerte für männliche Jugendliche können bei gelegentlichen Hebe- oder Tragevorgängen 20 kg und bei weiblichen Jugendlichen 13 kg angesehen werden. Für häufige Belastungen gelten 13 kg bzw. 9 kg als Richtwert.
ein Link von der BGE:
http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/bge/m103/m103.htm
hier ist das zu finden was Du so dringend brauchst
Erstellt am 26.10.2007 um 18:41 Uhr von Franzi
Hallo Akira,
vielen Dank für deine Mühe! Ist genau das richtige was wir brauchen!
Grüße
Franzi