Erstellt am 29.12.2007 um 18:35 Uhr von Mona-Lisa
@Dagmar,
im BetrVG wirst du auch keine Gewichtsangaben finden.
Aber wenn du links im Suchfeld die Nr. 79089 eingibst, findest du von "Akira" sehr gute Tipp's!
Erstellt am 29.12.2007 um 19:00 Uhr von ridgeback
@Dagmar,
Verbindliche Grenzwerte für das Heben und Tragen von Lasten sind in Deutschland nur in einigen speziellen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und im Mutterschutzgesetz aufgeführt.
Ansonsten schau mal ArbSchG § 5,
http://www.hvbg.de/d/pages/service/download/bk_rep/pdf/bk_02_03.pdf
Erstellt am 29.12.2007 um 19:41 Uhr von Lotte
Dagmar,
helfen kann hier eventuell auch die LasthandhabV.
Erstellt am 29.12.2007 um 20:07 Uhr von Kölner
@Dagmar
Nicht, dass wir uns falsch verstehen: Es gibt mitunter gute Gründe (medizinische), die das Heben von Lasten durchaus und sinnig einschränken.
Dennoch halte ich solche Aussagen "Ich habe heute von einer Kollegin gehört das man als Frau nicht mehr als 15 Kg heben darf..." für fatal und sie gehören in den Bereich der Fabeln, Mythen und Sagen.
Zumal ich eben noch ein gut 4jähriges Kind auf dem Arm einer Mutter gesehen habe...aber das ist bestimmt etwas anderes.
Erstellt am 29.12.2007 um 20:07 Uhr von pirat
@Dagmar,
wenn du schon gesundheitliche Probleme hast, warst du schon beim Arzt, hast du ein Attest?
Erstellt am 01.01.2008 um 15:15 Uhr von mamachia
@Dagmar,
ein Gesetz gibt es darüber nicht, aber du kannst dir vom Arzt ein Attest geben lassen, welches bescheinigt das du nicht mehr als ??kg heben darfst.
Aber man muß sich dann auch sicher sein, das man für die Abteilung mit dieser "Behinderung" noch tragbar ist.
Nicht das du dann evtl. noch die Abteilung wechseln mußt.
Ich hab ein Attest mit einer 10kg Begrenzung abgegeben und es hatte einen kleinen Beigeschmack.
Aber Gesundheit geht vor.
Erstellt am 01.01.2008 um 17:25 Uhr von betriebsratten
Hallo Leutens.
wenn ein Kollege oder Kollegin nicht mehr so viel heben/tragen darf, ist das so. Man sollte sich aber hüten sich leichtfertigerweise den "Schein" ausstellen zu lassen, denn der Ag könnte ja seiner Fürsorgepflicht nachkommen und eine Versetzung oder, wenn kein leidensgerechter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, eine Kündigung aussprechen.
Aber der BR kann was anderes anregen: Hebe- und Tragehilfen, Transporthilfen etc. Umsomehr wenn es um Schwerbehinderte geht. Die werden dann u.U. noch durch das Integrationsamt bezuschusst.