Hallo !
Ich habe heute von einer Kollegin gehört das man als Frau nicht mehr als 15 Kg heben darf . Das würde auch im Betriebsverfassungsgesetz stehen ich habe leider nichts gefunden . Wer könnte mir bitte weiterhelfen . Eventuell mir auch sagen welcher Paragraph das ist damit ich das mal genau nachlesen kann . Vielen Danke schon im Vorraus.
P.S.: Ich sollte vielleicht noch dazu schreiben das ich in der Obstabteilung arbeite und da die Kisten die Mann heben muss schon mal locker 20 Kg wiegen . Und ich deswegen auch schon Probleme mit dem Unterleib habe .