Dürfen Frauen wirklich laut Gesetz nicht mehr als 15 Kg heben ???
Hallo ! Ich habe heute von einer Kollegin gehört das man als Frau nicht mehr als 15 Kg heben darf . Das würde auch im Betriebsverfassungsgesetz stehen ich habe leider nichts gefunden . Wer könnte mir bitte weiterhelfen . Eventuell mir auch sagen welcher Paragraph das ist damit ich das mal genau nachlesen kann . Vielen Danke schon im Vorraus. P.S.: Ich sollte vielleicht noch dazu schreiben das ich in der Obstabteilung arbeite und da die Kisten die Mann heben muss schon mal locker 20 Kg wiegen . Und ich deswegen auch schon Probleme mit dem Unterleib habe .
Community-Antworten (7)
29.12.2007 um 19:35 Uhr
@Dagmar, im BetrVG wirst du auch keine Gewichtsangaben finden.
Aber wenn du links im Suchfeld die Nr. 79089 eingibst, findest du von "Akira" sehr gute Tipp's!
29.12.2007 um 20:00 Uhr
@Dagmar, Verbindliche Grenzwerte für das Heben und Tragen von Lasten sind in Deutschland nur in einigen speziellen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und im Mutterschutzgesetz aufgeführt. Ansonsten schau mal ArbSchG § 5, http://www.hvbg.de/d/pages/service/download/bk_rep/pdf/bk_02_03.pdf
29.12.2007 um 20:41 Uhr
Dagmar, helfen kann hier eventuell auch die LasthandhabV.
29.12.2007 um 21:07 Uhr
@Dagmar Nicht, dass wir uns falsch verstehen: Es gibt mitunter gute Gründe (medizinische), die das Heben von Lasten durchaus und sinnig einschränken.
Dennoch halte ich solche Aussagen "Ich habe heute von einer Kollegin gehört das man als Frau nicht mehr als 15 Kg heben darf..." für fatal und sie gehören in den Bereich der Fabeln, Mythen und Sagen. Zumal ich eben noch ein gut 4jähriges Kind auf dem Arm einer Mutter gesehen habe...aber das ist bestimmt etwas anderes.
29.12.2007 um 21:07 Uhr
@Dagmar, wenn du schon gesundheitliche Probleme hast, warst du schon beim Arzt, hast du ein Attest?
01.01.2008 um 16:15 Uhr
@Dagmar,
ein Gesetz gibt es darüber nicht, aber du kannst dir vom Arzt ein Attest geben lassen, welches bescheinigt das du nicht mehr als ??kg heben darfst.
Aber man muß sich dann auch sicher sein, das man für die Abteilung mit dieser "Behinderung" noch tragbar ist. Nicht das du dann evtl. noch die Abteilung wechseln mußt.
Ich hab ein Attest mit einer 10kg Begrenzung abgegeben und es hatte einen kleinen Beigeschmack.
Aber Gesundheit geht vor.
01.01.2008 um 18:25 Uhr
Hallo Leutens.
wenn ein Kollege oder Kollegin nicht mehr so viel heben/tragen darf, ist das so. Man sollte sich aber hüten sich leichtfertigerweise den "Schein" ausstellen zu lassen, denn der Ag könnte ja seiner Fürsorgepflicht nachkommen und eine Versetzung oder, wenn kein leidensgerechter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, eine Kündigung aussprechen. Aber der BR kann was anderes anregen: Hebe- und Tragehilfen, Transporthilfen etc. Umsomehr wenn es um Schwerbehinderte geht. Die werden dann u.U. noch durch das Integrationsamt bezuschusst.
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Betriebsversammlung
ÄlterHallo Kollegen. Bei uns im Betrieb gibt es mehrere Probleme mit männlichen Kollegen gegenüber uns Frauen (wir sind hauptsächlich 400,-€ Kräfte) Ich und meine BR-Kollegen haben zur Lösung der Probleme
Geschlechterquote beim Nachrücken
Wir sind ein 9er Gremium. Das Minderheitengeschlecht in unserem Betrieb ist weiblich. In den BR wurden 4 Frauen und 5 Männer gewählt. Um die Minderheitenquote zu erfüllen, hätte die Teilnahme von
Einhaltung der Geschlechter-Minderheiten-Quote - bei der Einladung von Ersatzmitgliedern?
ÄlterHallo BR Kollegen, wir haben hier ein sehr kniffliges Problem bei der Einladung von Ersatzmitgliedern unter Einhaltung der Geschlechter-Minderheiten-Quote. Wir haben die Kommentierungen von Fitt
Frauenquote bei den BR- Wahlen
ÄlterWarum stellen sich die Frauen den dann zur Wahl? Da könnte man die Frauen auch einfach nur benennen und gar nicht erst zur Wahl stellen, sondern als gesetzt in die Wählerliste setzen. Ich habe nicht