Erstellt am 03.08.2007 um 09:50 Uhr von Heinz
Hallo see-see,
ob`s Grenzen beim Heben von Gewichten gibt, weiß ich nicht. Auf jeden Fall gibt`s Hilfsmittel, die einem die Arbeit erleichtern wie Scherenhubwagen. Hebehilfen etc. nach § 87 (1) Nr. 7 ist der BR da auch mit im Boot. Vom 18.-21.09 ist die Arbeitsschutz und Arbeitsmedizinmesse in Düsseldorf, da werden von verschiedenen Anbietern derartige Hilfen vorgestellt.
Erstellt am 03.08.2007 um 10:03 Uhr von Hasan
Es gibt da so eine Verordnung:
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnung - LasthandhabV). Allerdings steht da nichts von wie Schwer und wie oft.
Kannst du auch gucken:
http://www.gesetze-im-internet.de/lasthandhabv/BJNR184200996.html
Neben dem Lastgewicht und der Körperhaltung ist die Häufigkeit der Hebe- und Tragevorgänge pro Arbeitsschicht von besonderer Bedeutung.
Bei kleinen Lastgewichten von 1 bis 2 kg und optimalen Arbeitsbedingungen können einige hundert Hebevorgänge pro Schicht unkritisch sein.
Große Lasten über 25 kg stellen dagegen auch für Männer bei gelegentlichen Hebe- und Tragevorgängen eine hohe Belastung und Beanspruchung dar.
Frauen Männer
18 - 39 Jahre 15 kg 25 kg
ab 40 Jahre 10 kg 20 kg
Gefunden:
http://www.bgdp.de/pages/arbeitsicherheit/grundinfo/heben-tragen.htm
Erstellt am 03.08.2007 um 10:05 Uhr von Angi1
Hallo See-See,
hier eine Adresse wo Tabellen und Gesetze zu finden sind
www.svtb-astt.ch/pdf/Heben/Artikel%20formatiert_Lasten.pdf
MfG
Angi1
Erstellt am 03.08.2007 um 10:14 Uhr von Werner
Hallo See-See
gib mal im Goggle "BGI 523" ein.
Da findest Du in einer PDF-Datei unter "Physische Belastungen" was Du suchst
Erstellt am 03.08.2007 um 10:26 Uhr von Konrad
@angi1 die zitierte Quelle gitl für dich Schweiz! @Hasan ist auf der richtigen Spur!
Für den Bereich der Manuellen Handhabung von Lasten (Lastenhandhabung) ist folgende Verordnung gültig: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit - Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) vom 04.12.1996 (BGBl. I S. 1842) (BGBl. III 805-3-2) / BGI 523.
Das sind aber nur „Richtlinien“ die können bei dem einen Fall ausreichen, bei anderem nicht. Prävention durch geeignete Hebezeuge zur dauerhaften Gesundheitserhaltung ist der richtige Weg.
Erstellt am 03.08.2007 um 10:30 Uhr von see-see
Danke Euch allen, alles sehr hilfreich!