Schweres Heben, gibt es eine Grenze - Fürsorgepflicht des Vorgesetzten?
Hallo! Auf meinem Weg durch die Werkstatt habe ich gerade einen Mitarbeiter beobachtet, wie er sich abrackerte, um diverse Pakete von einer Pallette auch eine andere umzusetzen. Es waren offensichtlich sehr schwere Pakete, und gerade die untersten nach oben auf die neue Pallette umzusetzen, bereitete ihm offensichtlich Mühe. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass die Pakete je 30 kg wiegen. Ich sehe den Kollegen schon mit einem Bandscheibenvorfall im KKH! Meine Frage: Gibt es eine Grenze für solche Tätigkeiten? Muss der Vorgesetzte darauf achten, dass die MAs nicht zu schwer heben? Bin ich zu fürsorglich? Der Vorgesetzte sagte nämlich, "wir können hier ja gleich ein Sanatorium aufmachen".
Community-Antworten (6)
03.08.2007 um 11:50 Uhr
Hallo see-see,
obs Grenzen beim Heben von Gewichten gibt, weiß ich nicht. Auf jeden Fall gibts Hilfsmittel, die einem die Arbeit erleichtern wie Scherenhubwagen. Hebehilfen etc. nach § 87 (1) Nr. 7 ist der BR da auch mit im Boot. Vom 18.-21.09 ist die Arbeitsschutz und Arbeitsmedizinmesse in Düsseldorf, da werden von verschiedenen Anbietern derartige Hilfen vorgestellt.
03.08.2007 um 12:03 Uhr
Es gibt da so eine Verordnung: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnung - LasthandhabV). Allerdings steht da nichts von wie Schwer und wie oft. Kannst du auch gucken: http://www.gesetze-im-internet.de/lasthandhabv/BJNR184200996.html
Neben dem Lastgewicht und der Körperhaltung ist die Häufigkeit der Hebe- und Tragevorgänge pro Arbeitsschicht von besonderer Bedeutung. Bei kleinen Lastgewichten von 1 bis 2 kg und optimalen Arbeitsbedingungen können einige hundert Hebevorgänge pro Schicht unkritisch sein. Große Lasten über 25 kg stellen dagegen auch für Männer bei gelegentlichen Hebe- und Tragevorgängen eine hohe Belastung und Beanspruchung dar. Frauen Männer 18 - 39 Jahre 15 kg 25 kg ab 40 Jahre 10 kg 20 kg
Gefunden: http://www.bgdp.de/pages/arbeitsicherheit/grundinfo/heben-tragen.htm
03.08.2007 um 12:05 Uhr
Hallo See-See,
hier eine Adresse wo Tabellen und Gesetze zu finden sind www.svtb-astt.ch/pdf/Heben/Artikel%20formatiert_Lasten.pdf
MfG Angi1
03.08.2007 um 12:14 Uhr
Hallo See-See gib mal im Goggle "BGI 523" ein. Da findest Du in einer PDF-Datei unter "Physische Belastungen" was Du suchst
03.08.2007 um 12:26 Uhr
@angi1 die zitierte Quelle gitl für dich Schweiz! @Hasan ist auf der richtigen Spur!
Für den Bereich der Manuellen Handhabung von Lasten (Lastenhandhabung) ist folgende Verordnung gültig: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit - Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) vom 04.12.1996 (BGBl. I S. 1842) (BGBl. III 805-3-2) / BGI 523. Das sind aber nur „Richtlinien“ die können bei dem einen Fall ausreichen, bei anderem nicht. Prävention durch geeignete Hebezeuge zur dauerhaften Gesundheitserhaltung ist der richtige Weg.
03.08.2007 um 12:30 Uhr
Danke Euch allen, alles sehr hilfreich!
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