Erstellt am 28.08.2017 um 07:10 Uhr von ickederdicke
Zum einen kannst du eine Überlastungsanzeige schreiben, zum anderen-da Arbeitsunfall- ist dieser der BG gemeldet ? Wende dich selber an die VBG ( http://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/1_Branchen/15_Zeitarbeit/zeitarbeit_node.html )
Erstellt am 28.08.2017 um 07:25 Uhr von gironimo
Gibt es denn in dem Betrieb einen Betriebsrat?
Erstellt am 28.08.2017 um 10:21 Uhr von rsddbr
Ob du eine Tätigkeit ablehnen darfst, hängt von deinem Arbeitsvertrag und den vereinbarten Aufgaben / Tätigkeiten ab. (Kündigen geht natürlich immer, aber das sollte erstmal keine Option sein.)
Vielleicht helfen dir diese zwei Links. Dort sind Tabellen zur Beurteilung der Belastung beim Heben und Tragen, anhand welcher eine Risikoabschätzung getroffen werden kann. Vielleicht hilft das bei Diskussionen über die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/A7.pdf?__blob=publicationFile
https://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/5004775,5
Ggf. kannst du auch das Gespräch mit dem/der Sicherheitsbeauftragten oder der Sicherheitsfachkraft suchen. Notfalls bliebe noch ein Attest vom Betriebsarzt, dass du für diese Aufgabe unter den gegebenen Voraussetzungen nicht geeignet bist.