W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Heben und Tragen von schweren unhandlichen Kisten

S
skliemsch
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin über eine Verleihfirma in einen Betrieb gekommen in dem ich schwere Kisten bewegen muss. Auch in Fächer einsortieren die höher sind als ich selber. Nun mach ich das schon seit ein paar Wochen täglich während die direkt Angestellten täglich wechseln. Ich habe Rückenschmerzen. Und nun einen Unfall erlitten. KANN ich den Job ablehnen? Bei meinem Unfall sagte einer der Sanitäter das die Kiste gut 15 kg eher mehr gewogen habe und das war nicht mal eine der schwereren.

81703

Community-Antworten (3)

I
ickederdicke

28.08.2017 um 09:10 Uhr

Zum einen kannst du eine Überlastungsanzeige schreiben, zum anderen-da Arbeitsunfall- ist dieser der BG gemeldet ? Wende dich selber an die VBG ( http://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/1_Branchen/15_Zeitarbeit/zeitarbeit_node.html )

G
gironimo

28.08.2017 um 09:25 Uhr

Gibt es denn in dem Betrieb einen Betriebsrat?

R
rsddbr

28.08.2017 um 12:21 Uhr

Ob du eine Tätigkeit ablehnen darfst, hängt von deinem Arbeitsvertrag und den vereinbarten Aufgaben / Tätigkeiten ab. (Kündigen geht natürlich immer, aber das sollte erstmal keine Option sein.)

Vielleicht helfen dir diese zwei Links. Dort sind Tabellen zur Beurteilung der Belastung beim Heben und Tragen, anhand welcher eine Risikoabschätzung getroffen werden kann. Vielleicht hilft das bei Diskussionen über die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/A7.pdf?__blob=publicationFile https://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/5004775,5

Ggf. kannst du auch das Gespräch mit dem/der Sicherheitsbeauftragten oder der Sicherheitsfachkraft suchen. Notfalls bliebe noch ein Attest vom Betriebsarzt, dass du für diese Aufgabe unter den gegebenen Voraussetzungen nicht geeignet bist.

Ihre Antwort