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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nach der Ausbildung gilt der Kündigungsschutz sofort

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Rockets
Mai 2019 bearbeitet

Hallo, In unserem Betriebsratsgremium gibt es zu den nachstehenden Text verschiedene Meinungen. Ich denke aber das der Inhalt stimmt. " Während der Probezeit gibt es noch keinen Kündigungsschutz, das heißt der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit ohne Begründung beenden. Was ist aber, sofern der Arbeitnehmer in dem Betrieb bereits eine Ausbildung absolviert hat? Gilt dann Kündigungsschutz ab dem ersten Arbeitstag? Ich bin der Meinung....ja. Der Zeitrahmen eines vorangegangenen Ausbildungsverhältnisses ist voll auf die Wartezeit anzurechnen, das heißt ein übernommener Auszubildender hat in der Regel ab dem ersten Arbeitstag vollen Kündigungsschutz". Kann mir jemand dazu etwas verbindliches mitteilen, oder gibt es dazu auch Gerichtsurteile?

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Community-Antworten (2)

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krambambuli

21.05.2019 um 10:17 Uhr

Die Problemlösung für den Arbeitgeber lautet TzBfG. Da braucht er sich dann keine Gedanken mehr machen.

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