Änderungskündigung bei Kandidatur BR-Wahl - welcher Kündigungsschutz gilt?
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand bei folgendem helfen: Eine Kollegin soll eine Änderungsküdnigung bekommen. Sie wusste das bevor sie sich für die BR-Wahl aufstellen liess. Dann bekam sie die Änderungskündigung. Gilt jetzt hier auch der Kündigungsschutz von 6 Monaten bzw. kommt er nicht zur Anwendung?
Wäre für Hilfe unter Angabe der Gesetzesstellen dankbar, ich habe nichts gefunden.
MfG Stirling
Community-Antworten (5)
17.01.2006 um 10:23 Uhr
Ich gehe davon aus, dass der § 15 KSchG gilt
17.01.2006 um 10:56 Uhr
Eine Änderungskündigung ist eine ganz reguläre Kündigung. Entsprechend müssen die Kündigungsschutzfristen eingehalten werden. Sie zeichnet sich lediglich dadurch aus, dass dem AN zugleich eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen angeboten wird. Siehe §2 KschG.
17.01.2006 um 14:19 Uhr
§ 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG: "...., die Kündigung eines Wahlbewerbers vom Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlags an... ist unzulässig." Ausnahmen: Fristlose Kündigung und die Spezialfälle des § 15 Abs. 4 und 5 KSchG. Das gilt natürlich auch für eine Änderungskündigung.
17.01.2006 um 16:15 Uhr
Nur mal für "Dumme"! Erhalte ich eine reguläre Kündigung/Änderungskündigung und lasse mich anschliessend als Kandidat für eine BR-Wahl aufstellen, gilt der §15 dann auch?
17.01.2006 um 16:59 Uhr
Nein!
Da die Kündigung/Änderungskündigung ja vorher ausgesprochen wurde.
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