Darf der Arbeitgeber einen Arbeiter nach der abgeschlossenen Ausbildung als Aushilfekraft für Teilzeitarbeit für 32 Stunden pro Woche einstellen? Wird in diesem Fall das Gehalt nach dem Tarifsystem ausgezahlt werden?
Geht es die Rede um Aushilfe bei 32 Arbeitsstunden pro Woche?