Arbeiter gegen Arbeitgeber - welche Bezahlung gilt nach der Ausbildung?
Darf der Arbeitgeber einen Arbeiter nach der abgeschlossenen Ausbildung als Aushilfekraft für Teilzeitarbeit für 32 Stunden pro Woche einstellen? Wird in diesem Fall das Gehalt nach dem Tarifsystem ausgezahlt werden? Geht es die Rede um Aushilfe bei 32 Arbeitsstunden pro Woche?
Community-Antworten (1)
18.11.2005 um 09:59 Uhr
Ich verstehe nicht ganz.
Aber nach der Ausbildung wird ein neuer Vertrag abgeschlossen. Für welche Tätigkeit auch immer. Auch die Stundenzahl kann dann (innerhalb der tariflichen Möglichkeiten) frei ausgehandelt werden. Und bezahlt wird nach Tarif für die ausgeübte Tätigkeit.
Verwandte Themen
Überstunden - KUG - Rechnung
ÄlterHier mal eine Mathe-Idee :) Ein Chef möchte, wegen eines möglichen Gas-Stop im Vorfeld Überstunden anordnen (BR stimmt zu). Die Arbeiter schaffen 50 Überstunden bevor es zu einem Gas-Stop kommt und
Juristisch-politische Fachkonferenz in Köln.
ÄlterLiebe Leserinnen! Die aktion ./. arbeitsunrecht veranstaltet am kommenden Wochenende 6.+7. Oktober ihre 1. juristisch-politische Fachkonferenz in Köln. Wir möchten euch auf zwei spannende Veranstaltu
Meister im BR?
ÄlterHallo zusammen, hab da mal eine generelle Frage. Darf ein als Meister ( ohne Meisterausbildung) geführter Mitatbeiter in den Betriebsrat. Ich arbeite in einer Keramifabrik im 4fach schichtsystem.
Abwahl eines KandidatenAnm. Identisch mit Beitrag 7301
ÄlterIn unseren Betrieb wird demnächst gewählt. 5Angestelltenvertr. und 2 Arbeitervertreter. Aus der Gruppe der Arbeiter haben sich 3 neue Kandidaten auf eine Liste setzen lassen mit dem Ziel eine bestimmt
Arbeitszeit für alle
ÄlterGilt der Manteltarifvertrag (Hohl-und Kristallglas Bayern) für Angestellte sowie für Arbeiter gleich? Wochenarbeitszeit 37,5 Std. Wechsel der Arbeitszeiten: bisherige Regelung einen Freitag bis