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Arbeiter gegen Arbeitgeber - welche Bezahlung gilt nach der Ausbildung?

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Jan 2018 bearbeitet

Darf der Arbeitgeber einen Arbeiter nach der abgeschlossenen Ausbildung als Aushilfekraft für Teilzeitarbeit für 32 Stunden pro Woche einstellen? Wird in diesem Fall das Gehalt nach dem Tarifsystem ausgezahlt werden? Geht es die Rede um Aushilfe bei 32 Arbeitsstunden pro Woche?

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Community-Antworten (1)

V
viktor

18.11.2005 um 09:59 Uhr

Ich verstehe nicht ganz.

Aber nach der Ausbildung wird ein neuer Vertrag abgeschlossen. Für welche Tätigkeit auch immer. Auch die Stundenzahl kann dann (innerhalb der tariflichen Möglichkeiten) frei ausgehandelt werden. Und bezahlt wird nach Tarif für die ausgeübte Tätigkeit.

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