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Neue Niederlassung: Weniger Gehalt und längere Arbeitszeit

S
sbv
Jan 2018 bearbeitet

Der AG möchte eine neue Niederlassung in einer struktur-schwachen Region von Deutschland gründen. Es soll kein eigener Betrieb (mit eigenem Betriebsrat) werden - somit wäre der bestehende Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung mit dafür zuständig.

In der neuen Niederlassung soll es längere Arbeitszeiten (48 Stunden-Woche) und deutlich weniger Gehalt geben.

Der AG möchte, dass unsere Betriebsvereinbarungen so angepasst werden, dass die Arbeitsbedingungen der neuen Niederlassung darin abgebildet werden können.

Ist eine solche Ungleich-Behandlung überhaupt zulässig ?

P.S. Da der AG in keinem Verband ist gilt bei uns kein Tarifrecht. Auch sind im Betrieb keine Gewerkschaftsaktivitäten sichtbar. Aus dem Betriebsrat ist wenig Widerstand zu erwarten.

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Community-Antworten (4)

P
pit47

16.10.2007 um 15:57 Uhr

Hallo sbv, werde selber gewerkschaftlich aktiv und setze Dich mit der zuständigen GEW in Verbindung, damit diese einen Haustarifvertrag mit dem AG vereinbaren kann.
Sonst sehe ich wenig Chancen mit der Gleichbehandlung.

L
Lotte

16.10.2007 um 16:02 Uhr

sbv, seit wann entscheiden AG, ob eine Niederlassung BR-fähig ist? Warum solltet Ihr Euch auf eine Änderung der BVs einlassen? Wieso will er Arbeitsbedingungen in BVs aufnehmen , die unter den Tarifvorbehalt fallen? Selbst wenn bei Euch keine Gewerkschaft aktiv ist, so sind AZ und Gehalt aber normalerweise durch TV geregelt. Lasst Euch bloss nicht auf Änderungen ein! Ihr könnt im Umkehrschluss behaupten, dass die BVs auch für die Niederlassungen gelten. Schließlich soll der BR ja mit zuständig sein ;-)

S
sbv

16.10.2007 um 16:57 Uhr

Hallo Lotte !

Es gibt in der Firma mehrere Niederlassungen in Deutschland. Alle Mitarbeiter wählen einen Betriebsrat. Bei der nächsten Wahl wäre die neue Niederlassung natürlich auch an der BR-Wahl beteiligt.

Wie gesagt, der Betriebsrat ist "butterweich". Ich erwarte nicht, dass er Änderungen ablehnen wird.

Selbstverständlich sollen auch die Schwerbehinderten in der neuen Niederlassung 48 Stunden pro Woche (6 Werktage mit je 8 Stunden) arbeiten.

Frage: Wieso sollen Tarifverträge gültig sein, wenn der AG nicht im AG-Verband ist ?

L
Lotte

16.10.2007 um 17:08 Uhr

sbv, nein, TV sind nicht gültig, aber schau mal in den §77 BetrVG mit Kommentierung. BVen dürfen nicht für Dinge abgeschlossen werden, die normalerweise, wenn Ihr denn einen TV hättet, durch einen TV geregelt würden. Sonst könnte ja jeder AG aus dem AGV austreten und mit seinem BR über AZ und Gehalt verhandeln...

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