Der AG möchte eine neue Niederlassung in einer struktur-schwachen Region von Deutschland gründen. Es soll kein eigener Betrieb (mit eigenem Betriebsrat) werden - somit wäre der bestehende Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung mit dafür zuständig.

In der neuen Niederlassung soll es längere Arbeitszeiten (48 Stunden-Woche) und deutlich weniger Gehalt geben.

Der AG möchte, dass unsere Betriebsvereinbarungen so angepasst werden, dass die Arbeitsbedingungen der neuen Niederlassung darin abgebildet werden können.

Ist eine solche Ungleich-Behandlung überhaupt zulässig ?

P.S. Da der AG in keinem Verband ist gilt bei uns kein Tarifrecht. Auch sind im Betrieb keine Gewerkschaftsaktivitäten sichtbar. Aus dem Betriebsrat ist wenig Widerstand zu erwarten.