Erstellt am 12.10.2007 um 12:05 Uhr von khel
Hallo Bücherwurm,
hier mein Vorschlag: trommele mindestens ein Viertel der BR-Mitglieder zusammen, dann beantragt Ihr nach §29 Abs. 3 BetrVG die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung mit dem TOP "Verletzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gem. §87 BetrVG".
Setzt (am besten schon vor der Sitzung) ein Schreiben an den AG als Beschlussvorlage auf, in dem Ihr die Verletzung Eures Mitbestimmungsrechtes bei der getroffenen Regelung moniert und den AG auffordert, in Zukunft die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu achten.
Ob Ihr in diesem Schreiben auch schon mit rechtlichen Konsequenzen drohen wollt, überlasse ich Euch. Das würde ich davon abhängig machen, wie oft Eure Mitbestimmungsrechte in der Vergangenheit schon verletzt wurden. Beim ersten Mal würde ich es, je nach Schwere des Verstoßes, vielleicht bei einer mündlichen Ansage an den AG belassen. Beim zweiten Mal allerdings empfiehlt es sich durchaus, den Ton etwas schärfer zu wählen und für den Wiederholungsfall Konsequenzen anzukündigen. Dann müsst Ihr die beim dritten Mal aber auch wirklich ergreifen, wenn Ihr glaubwürdig bleiben wollt.
Weist den AG auch darauf hin, dass die von ihm beschlossene Maßnahme unwirksam ist, weil Ihr nicht beteiligt wurdet. Setzt ihm eine Frist, bis wann er mit Euch in Verhandlungen über eine diesbezügliche Betriebsvereinbarung treten soll.
Wenn also ein entsprechendes Schreiben an den AG entworfen worden ist, beschließt Ihr es in der außerordentlichen Sitzung und stellt es dann dem AG zu. Und dann heißt es für's Erste: abwarten.
Soweit meine Idee dazu. Liebe restliche User: falls sich Fehler eingeschlichen oder ich was Wichtiges vergessen haben sollte, dann kommentiert und korrigiert recht fleißig.
Gruß
khel
Erstellt am 12.10.2007 um 12:14 Uhr von matze83
Ergänzend zu khels ausführungen würde ich noch ein Aushang ans Schwarze Brett machen, dass sich die MA nicht an die Anweisung halten müssen, weil sie ohne BR Beteilungzustande kam und nichtig ist.
MFG