nachträgliche Änderung von Beschlüssen/Protokollen
Guten Tag, ich bin BR-Mitglied/Stellv. Vorsitzender und weiß mit einem Sachverhalt nicht umzugehen - deshalb wäre wich für jeden Tipp dankbar. Zum Sachverhalt: Der BR hat einen Beschluss gefasst, der sich auf eine dienstliche Reise von 2 Kollegen bezieht. Dieser Beschluss wurde der Geschäftsführung per Mail mitgeteilt. Nach 3 Tagen wurden die Dienstreiseanträge für 3 Personen an die Geschäftsführung weiter geleitet, die diese mit dem Hinweis auf die 2 beschlossenen Reisenden zurückwies. Gefahren sind dann auch nur die beiden. Anschließend wurde festgestellt, dass auf dem Protokoll und dem Beschluss mit anderem Stift/anderer Handschrift der Name der 3. Person nachgetragen wurde. Handelt es sich hier um Urkundenfälschung im Sinne des StGB §267/Betrug StGB §263? Wer muss dann wie aktiv werden? Unser Vorsitzender hat das als "ist doch nicht schlimm" heruntergespielt da die Verursacher seiner Wertefraktion angehören.
Sonnige Grüße
Community-Antworten (1)
13.05.2019 um 13:15 Uhr
Handelt es sich hier um Urkundenfälschung< Ja Schreibe eine Stellungnahme zur Sitzungsniederschrift und füge sie der Niederschrift bei. Hier ist es ja eher ein "harmloservVorfall" - aber wenn es um ernste Dinge geht, darf so etwas nicht vorkommen.
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