Guten Tag,
ich bin BR-Mitglied/Stellv. Vorsitzender und weiß mit einem Sachverhalt nicht umzugehen - deshalb wäre wich für jeden Tipp dankbar.
Zum Sachverhalt:
Der BR hat einen Beschluss gefasst, der sich auf eine dienstliche Reise von 2 Kollegen bezieht. Dieser Beschluss wurde der Geschäftsführung per Mail mitgeteilt.
Nach 3 Tagen wurden die Dienstreiseanträge für 3 Personen an die Geschäftsführung weiter geleitet, die diese mit dem Hinweis auf die 2 beschlossenen Reisenden zurückwies.
Gefahren sind dann auch nur die beiden.
Anschließend wurde festgestellt, dass auf dem Protokoll und dem Beschluss mit anderem Stift/anderer Handschrift der Name der 3. Person nachgetragen wurde.
Handelt es sich hier um Urkundenfälschung im Sinne des StGB §267/Betrug StGB §263?
Wer muss dann wie aktiv werden? Unser Vorsitzender hat das als "ist doch nicht schlimm" heruntergespielt da die Verursacher seiner Wertefraktion angehören.

Sonnige Grüße