Erstellt am 02.07.2010 um 10:09 Uhr von wunder
der Betriebsratsvorsitzende vertritt den BR im Rahmen seiner Beschlüsse
es wäre mir neu, daß der BRV ohne vorherigen Beschluß alleine entscheidet
Erstellt am 02.07.2010 um 10:18 Uhr von rkoch
Anhörung zu was? Formulierungsvorschlag?
Der Betriebsrat beschließt die eigenmächtig gefasste Entscheidung des Betriebsratsvorsitzenden aufzuheben und dem AG aufzugeben die vorgenommene bzw. geplante Handlung zurückzunehmen bzw. nicht durchzuführen.
Der Betriebsrat beschließt weiterhin dem Betriebsratsvorsitzenden wegen eines groben Verstoßes gegen seine Pflichten aus dem BetrVG eine Abmahnung zu erteilen. Für den Fall der wiederholten Überschreitung seiner Befugnisse wird dem BRV die Abwahl bzw. in besonders groben Fällen das Amtsenthebungsverfahren vor dem ArbG angedroht.
Sorry, konnte nicht wiederstehen.
Falls Ihr mit der Entscheidung des BRV tatsächlich einverstanden seid könnt ihr es auf sich beruhen lassen oder einen heilenden Beschluss fassen. Im letzteren Falle wiederholt ihr einfach das was der BRV ohnehin schon zugesagt hat als Beschlußtext und stimmt diesem Beschluß zu.
Erstellt am 02.07.2010 um 13:36 Uhr von PTNetty
Vielleicht ist auch die Begrifflichkeit "Anhörung" Grund für den Ablauf der oben beschrieben wurde.
Eine Anhörung findet nicht verbal, also im Gespräch statt. Eine Anhörung wird dem BR in Schriftform zugestellt, dann in einer Sitzung durch den BR diskutiert und am Ende gibt es einen Beschluss zu den Daten der Anhörung.
Also zum Beispiel bei Einstellungen gehören die kompletten Bewerbungsunterlagen und die Personaldaten des Bewerbers (Eingruppierung, Befristung, Arbeitszeit etc.) dazu.
Gruß
PT Netty