Erstellt am 25.09.2014 um 08:21 Uhr von martinez
Hi,
Macht doch zu dem besagtem Thema einen neuen TOP und einen neuen Beschluss.
Wenn etwas raus kommt wo 1-2 Personen nicht gefällt, dann haben die halt Pech, das Gremium beschließt, nicht einzelne Personen oder der BRV.
Ein Protokoll einfach so zu ändern nach bestimmter Zeit, kann man dann eher als Urkundenfälschung betrachten meiner Meinung nach.
Würde ich nicht machen so wie du es beschrieben hast!
Gruß
Erstellt am 25.09.2014 um 08:45 Uhr von nicoline
Ändern kann man das Protokoll sowieso nicht, aber, jedes BRM hat das Recht, schriftlich Anmerkungen zu dem Protokoll zu machen, welche dann diesem hizugefügt werden müssen, unabhängig, ob die/der BRV das möchte oder den Inhalt für richtig hält.
Empfehle die Kommentierung zu § 34 z.B. im DKK RN 17 und 18
Erstellt am 25.09.2014 um 09:24 Uhr von Dezibel
> ... Nachteil ihrer Führungskraft im BR ...
Ich tät mal darüber nachdenken.
Erstellt am 25.09.2014 um 11:31 Uhr von moreno
Über ne Abwahl! Da ist wohl jemand was zu Kopf gestiegen! :-)
Erstellt am 25.09.2014 um 11:38 Uhr von Snooker
Ein BRV ist lediglich Sprachrohr des gesamten BR aber keine Führungskraft.
Erstellt am 26.09.2014 um 10:03 Uhr von tatekuru
@Artemis
**das Protokoll betrifft die Sitzung vom 13.08., wurde am 20.08. nochmals vorgelesen und genehmigt.**
wenn das Protokoll genehmigt und unterschrieben ist wird es zu einer Urkunde und somit unabänderbar. Es sei denn man will sich, wie von Martinez schon angemerkt, der Urkundenfälschung schuldig und somit strafbar machen.
Ich nehme mal an, die Genehmigung des Protokolls vom 13.08. wurde im Protokoll vom 20.08. vermerkt.
@nicoline
**jedes BRM hat das Recht, schriftlich Anmerkungen zu dem Protokoll zu machen, welche dann diesem hizugefügt werden müssen, unabhängig, ob die/der BRV das möchte oder den Inhalt für richtig hält.**
Die Anmerkungen sollten vor der Genehmigung dem Protokoll hinzu gefügt werden.
Ansonsten könnte man noch Anmerkungen zu Protokollen von " Anno Schnupfig " hinzufügen weil es möglicherweise bei Unstimmigkeiten mit dem AG oder vor Gericht besser aussieht.
Außerdem sollte man im Protokoll der Sitzung, in welcher man dieses Protokoll genehmigt,
vermerken, das Anmerkungen angehängt wurden.
Erstellt am 26.09.2014 um 10:34 Uhr von Hartmut
Zunächst einmal muss das BR-Protokoll weder verlesen noch genehmigt werden. Der GEsetzgeber verlangt nur die Unterschriften vom Vorsitenden und einem weiteren BRM. Insofern ist es also auch ohne 'Genehmigung' des Gremiums eine Urkunde. Und gültig.
Darum hat nicoline auch recht: Ein Protokoll nachträglich zu ändern wäre eine nachträgliche Änderung einer Urkunde und von daher rechtlich _sehr_ problematisch. Besser ist es, eine Ergänzung auf ein separates Blatt zu schreiben, inclusive Beschluss (Achtung: Muss vorher auf die Tagesordnung!) und diese Blatt an die alte Urkunde zu heften.
Dass der Vorsitzende eures BR ganz offenbar eine falsche Vorstellung von seiner 'Führungskompetenz' hat und die ganze Aktion sowieso Quark ist, ist eine andere Geschichte.