Hallo,

haben ein großes thema, das demnächst ansteht bei uns.

wir haben bei uns (industriebetrieb mit 270ma) ein öko-audit erschaffen. hier wurden auch stellen neu geschaffen.
für die besetzung dieser mitarbeiter gab es keine interne stellenausschreibung nach §93 betrvg, auch wurden wegen der versetzung einiger ma kein einverständnis unererseits eingeholt.
einer der ma hatte von den neu zu besetzenden stellen schon vor einigen monaten gewußt, und sich daraufhin beworben. es gab nur eine person, die die betriebsleitung wollte - da dieser einer abgesagt hat hat derjenige die stelle bekommen der sich daraufhin beworben hat. zu dem zeitpunkt wußten alle ma nichts davon.

außerdem ist dieser ma erst ein jahr hier und nur befristet gewesen bis zum ende des jahres - er wurde oder wird verlängert - aber hierüber erfahren wir auch nichts .
mal wieder.

gegen welche § wird - neben den 93er- genau verstoßen - auch im hinblick das die befristetetn verträge bei verlängerung uns nicht mitgeteilt wird das menso ist.

welche möglichkewiten hätten wir als br ?

kann man auch noch die interne stellenauschreibung nachholen ? die stellen wurden letzter woche mit den personen bekanntgegeben.

danke
yaq1