Welche Schritte sind einzuleiten, wenn der AG dem BR keine Bewerbungsunterlagen nach §99 BetrVG zur Verfügung stellt mit der Begründung, es handele sich um einen Leitenden Angestellten. Es geht hier um eine Abteilung des Betriebes für die der AG schon länger die Zuständigkeit des BR verneinte und eben keine Bewerberunterlagen lieferte. Im Zuge der BR-Wahl wurde die Zuständigkeit eingeräumt, die MA haben mitgewählt und alle anderen Bewerberuntgerlagen wurden dem BR danach auch (nachträglich) vorgelegt.
Allein für einen MA (wahlberechtigt, laut Wahlvorstand kein Leitender Angestellter) wird nun behauptet, er sei LA - und das würde notfalls gerichtlich geklärt werden müssen.
Was müssen/können wir tun, damit wir die Unterlagen vorgelegt bekommen?