Erstellt am 30.03.2010 um 13:47 Uhr von geploeg
Verstehe ich das richtig, dass ihr die Bewerbungsunterlagen von einem schon seit längerer Zeit eingestellten MA nachtäglich einsehen wollt?
Erstellt am 30.03.2010 um 14:45 Uhr von Anapana
Ja, dem (alten) BR sind §99 BetrVG-Unterlagen vorenthalten worden, er hat die neuen Mitarbeiter 'entdeckt' und die Beteiligung nach §99 eingefordert.
Nach langer Weigerung, Auseinandersetzung und schließlicher Klärung (durch ausserplanmäßige BR-Wahl bzw. Anerkennung der GL), dass der BR für diesen Teil des Betriebes zuständig ist, wurden alle Unterlagen zurückliegender 'Neueinstellungen vorgelegt - bis auf den Einen, da er leitender Angestellter sei (was er nach Wahlvorstand und gängiger Rechtssprechung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ber nicht ist).
Um diesen 1 Fall von Einstellungsunterlagen geht es.)
Erstellt am 31.03.2010 um 16:28 Uhr von Petrus
Es gibt da zwei Möglichkeiten: §23(3) bzw. §101...