MA bei Fusion im Vertrag vergessen, was passiert mit ihm?
Hallo, wir haben bei uns folgende sehr komplizierte sachlage:
Bei uns ist schon vor ca einem Jahr eine Mitarbeiter aus ihrem alten Arbeitsbereich in ein neu gegründetes Geschäftsfeld der Firma "gewechselt". Die Häkchen deshalb, weil sie wie wir erfahren haben hierzu nie einen neuen Vertrag unterschrieben hat, einen Versetzungsantrag gegenüber dem BR gab es auch nicht.
Ca 8 Monate später fusionierte die Firma "teilweise" (nur ein geschäftsbereich wurde ausgegliedert, nämlich derjenige, in dem sie vorher beschäftigt war, heist glaube ich geschäftsübergang oder so) mit einer anderen. Alle Mitarbeiter bekamen ein Schreiben, dass ihre Arbeitsverträge in die neue Firma übergehen und mussten dem Zustimmen, was sie natürlich auch taten.
Besagte Mitarbeiterin tat dies allerdings natürlich nicht, denn sie wurde ja in dem anderen Geschäftsfeld eingesetzt und unser Geschäftsführer hatte ihr versprochen, wenn es dort Probleme gäbe, könne sie jederzeit wieder zurückkommen (ohne Vertrag oder ähnliches, nur mündlich).
Jetzt ist dieser Fall eingetreten. Allerdings wäre es natürlich eine Neueinstellung bei der neuen Firma, zu der ihr alter Geschäftsbereich jetzt gehört und keine Versetzung. Meine Frage ist, muss ihr natchträglich die Möglichkeit eingeräumt werden, diese Übernahmevereinbarung zu unterzeichen? Hat sie Schadensersatzanspruch, weil man es ihr nicht angeboten hat? Ich hoffe irgendjemand kennt sich damit aus, denn als "neueinstellung" hat sie keine Chance in die Firma zu kommen, da der BR dies aufgrund der Tatsache dass dort noch befristete Mitarbeiter beschäftigt sind die gehen müssen und die arbeit für die sie vorgesehen ist ebenfalls erledigen könnten.
Vielen dank im voraus
Community-Antworten (2)
19.09.2007 um 21:40 Uhr
@Kronos Die Kollegin will in einen Geschäftsbereich "zurück", den es in der Firma nicht mehr gibt! Demnach hat sie zwar die Möglichkeit "zurück zu kehren" aber keinen Arbeitsbereich mehr... Ist die Rückkehr dann klug?
20.09.2007 um 02:22 Uhr
Das ist doch eindeutig eine Fragestellung, mit der sich die Kollegin an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden sollte!
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